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Bundespolizei leitet Strafverfahren wegen unerlaubten Waffenbesitzes ein

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(ots) - Wegen des Besitzes eines verbotenen Reizstoffsprühgeräts wurde ein französischer Staatsangehöriger durch die Bundespolizei angezeigt. Die befristet wiedereingeführten Grenzkontrollen wurden einem 28-Jährigen am Dienstagabend zum Verhängnis. Der Mann der am Übergang Neuenburg am Rhein - Autobahn durch die Bundespolizei kontrolliert wurde, konnte zur Kontrolle keine Grenzübertrittspapiere vorlegen. Bei der Nachschau im Fahrzeug des 28-Jährigen, wurde in der Fahrertüre ein zugriffsbereiter Teleskopschlagstock aufgefunden. Aber damit nicht genug, unter dem Fahrersitz konnte durch die Beamten ein verbotenes Reizstoffsprühgerät aufgefunden werden. Gegen den Mann wurde durch die Bundespolizei ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet. Die aufgefundenen Waffen wurden als Beweismittel sichergestellt. Danach musste der Mann wieder zurück nach Frankreich fahren.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Weil am Rhein Friedrich Blaschke Telefon: + 49 7628 ? 8059 ? 102 E-Mail: Friedrich.Blaschke(at)polizei.bund.de http://www.polizei.bund.de Twitter: https://twitter.com/bpol_bw

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Datum: 13.05.2020 - 13:45 Uhr
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