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Erleichterungen für den grenzüberschreitenden Verkehr

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(ots) -
Potsdam / München - Die Bundespolizei führt ab dem 16. Mai 2020 bis voraussichtlich zum 15. Juni 2020 an den land- und luftseitigen Binnengrenzen zu Frankreich, zur Schweiz, Österreich, Italien sowie zu Spanien weiterhin temporäre Grenzkontrollen durch.

Ebenfalls ab dem 16. Mai 2020 besteht keine Verpflichtung zur Nutzung der ratifizierten bzw. zugelassenen Grenzübergänge mehr. Die Grenze kann nun wieder an jeder Stelle überschritten werden. Eine Einreise aus touristischen Gründen oder z. B. zum Einkaufen, Tanken etc. ist weiterhin nicht gestattet.

Die Einreise nach Deutschland ist nach wie vor ausschließlich beim Vorliegen triftiger Gründe erlaubt (siehe Anlage). Die Lockerungen in den triftigen Gründen zur Einreise nach Deutschland beziehen sich ausschließlich auf die Landbinnengrenzen. Wer eine dieser Lockerungen in Anspruch nehmen will, muss eine Selbsterklärung ausfüllen (siehe Anlage).

Die einreise- und aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen bleiben von den heute in Kraft getretenen Änderungen unberührt. Gültige Grenzübertrittspapiere bzw. Aufenthaltsberechtigungen (Visa) sind beim Grenzübertritt zwingend mitzuführen. Die Bundespolizei kontrolliert und überwacht die grenzüberschreitenden Verkehrswege an den Landbinnengrenzen risikobasiert, anlassbezogen, flexibel und stichprobenartig.

Die Einreisevoraussetzungen an den luftseitigen Grenzen zu Italien und Spanien bleiben unverändert. Die Grenzkontrollen zu Dänemark werden vorerst fortgeführt.

Rückfragen bitte an:

Thomas Borowik Pressestelle Telefon: +49 (0)89 12149-1019 Mobil: +49 (0)175 9020419 E-Mail: presse.muenchen(at)polizei.bund.de http://www.bundespolizei.de

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Datum: 16.05.2020 - 10:39 Uhr
Sprache: Deutsch
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