Fahren ohne Helm und Versicherungsschutz aber mit Alkohol
(ots) - Am 16.05.2020 um die Mittagszeit wurde in der Ortslage Fischersdorf ein 65 jähriger Kraftfahrer ohne Helm mit seinem einspurigen Fahrzeug ohne Versicherungskennzeichen einer Verkehrskontrolle unterzogen. Bei näherer Betrachtung fiel den Beamten auf, dass das Fahrzeug mindestens 6 km/h schnell fahren kann und somit ein gültiger Versicherungsschutz vorhanden sein müsste. Die Kontrolle des Fahrzeugführers ergab neben den fehlenden Motorradhelmes auch einen deutlich wahrnehmbaren Alkoholgeruch. Der Fahrzeugführer wurde für einen gerichtsverwertbaren Atemalkoholtest mit zur Dienststelle genommen. Der Test ergab schlussendlich einen Wert von 0,37 mg/l Atemalkoholkonzentration. Der Fahrer muss nun mit mehreren Anzeigen rechnen.
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Datum: 17.05.2020 - 10:37 Uhr
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