Jugendlicher fährt betrunken Rad
(ots) - Ein 16-jähriger Neustädter fuhr in der Nacht von Freitag auf Samstag mit seinem Fahrrad, trotz ausgewiesenem Fahrradweg, auf der K1 aus Fahrtrichtung Lachen-Speyerdorf kommend in Richtung Neustadt. Aufgrund der auffälligen Fahrweise und dem fehlenden Licht wurde der Jugendliche einer Verkehrskontrolle unterzogen, in dessen Verlauf deutlicher Atemalkoholgeruch festgestellt werden konnte. Ein bei dem Radfahrer daraufhin durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,65 Promille! Der überraschte junge Mann wurde zum Zwecke der Blutentnahme zur Dienststelle verbracht und wurde im Anschluss seinen Eltern überstellt. Aufgrund des geschilderten Sachverhaltes wird ein Strafverfahren aufgrund einer Trunkenheitsfahrt eingeleitet.
Auch Fahrradfahrer können sich bei übermäßigem Alkoholkonsum strafbar machen. Die absolute Fahruntüchtigkeit ist bei Radfahrer ab 1,6 Promille gegeben und wird oftmals als "Promillegrenze" bezeichnet. Bleibt die Fahrt nicht folgenlos, kann die relative Fahruntüchtigkeit begründet werden. Hier beginnt der maßgebliche Alkoholwert bereits bei 0,3 Promille.
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Datum: 23.05.2020 - 05:05 Uhr
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