Angetrunkener Lkw-Fahrer fällt bei missglückten Wendemanöver auf
(ots) - Bei einem Wendemanöver auf dem Parkplatz des Werre-Parks hat sich am Freitag, 22. Mai, ein Lkw-Fahrer mit seinem Sattelzug auf einem Grünstreifen festgefahren. Bei der Unfallaufnahme durch die Polizei blieb den Beamten die Alkoholfahne des 43-jährigen Mannes nicht verborgen.
Der hatte am Morgen gegen 8.40 Uhr beim Wenden mit seinem schweren Fahrzeug mehrere Bordsteine beschädigt und zum Teil verschoben sowie größere Mengen an Erdreich aufgewühlt. Schließlich fuhr sich die Sattelzugmaschine mit der Front an einem in den Boden eingelassenen Abwasserdeckel fest.
Dem 43-Jährigen wurde anschließend auf der Polizeiwache eine Blutprobe entnommen. Da der Mann über keinen festen Wohnsitz in Deutschland verfügt, musste er in Absprache mit der Staatsanwaltschaft eine Sicherheitsleistung hinterlegen. Sein unterdessen benachrichtigter Firmenchef beauftragte ein heimisches Abschleppunternehmen mit der Bergung des Lkw.
Rückfragen ausschließlich von Medienvertretern bitte an:
Polizei Minden-Lübbecke
Telefon: 0571/8866 1300/-1301 /-1302 E-Mail: pressestelle.minden(at)polizei.nrw.de http://minden-luebbecke.polizei.nrw.de
Außerhalb der Bürozeit:
Leitstelle Polizei Minden-Lübbecke
Telefon: (0571) 8866-0
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/43553/4605106 OTS: Polizei Minden-Lübbecke
Original-Content von: Polizei Minden-Lübbecke, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 25.05.2020 - 11:36 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2361599
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-MI
Stadt:
Bad Oeynhausen
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Angetrunkener Lkw-Fahrer fällt bei missglückten Wendemanöver auf"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei Minden-L (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).