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Drei Mal Fahren ohne Fahrerlaubnis und eine Ausnüchterung

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(ots) - Bei Kontrollen des Reiseverkehrs aus Skandinavien konnte die Bundespolizei am gestrigen Tag bei drei Männern feststellen, dass sie Kraftfahrzeuge geführt haben, ohne im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis zu sein. Ein dänischer sowie ein britischer Staatsangehöriger führten jeweils ein Pkw Gespann, für das die notwendige Fahrerlaubnisklasse nicht vorlag. Anders bei einem bosnischen Staatsangehörigen. Auch er wollte nach Deutschland einreisen und es konnte bei ihm festgestellt werden, dass seine zeitlich befristete Fahrerlaubnis seit Oktober 2016 abgelaufen war. Gegen alle drei Männer wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Im letzten Fall wurde eine Sicherheitsleistung in Höhe von 300,- Euro einbehalten. Gegen 22:30 Uhr informierten Mitarbeiter des Seehafens die Bundespolizisten, dass sich in der Vorstellfläche zur Fährabfahrt nach Schweden ein offensichtlich alkoholisierter Mann am Steuer eines Fahrzeuges saß. Bei der Kontrolle des Mannes wurde ein Atemalkoholwert von 2,17 Promille festgestellt. Ob er das Fahrzeug hier hingeführt hat, muss nunmehr ermittelt werden. Zunächst wurden die Fahrzeugschlüssel einbehalten und eine Ausnüchterung angeordnet.

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Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt nimmt als Bundesbehörde ihre Aufgaben in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern sowie in Nord- und Ostsee und anlassbezogen darüber hinaus wahr.

Dazu sind ihr als operative Dienststellen die Bundespolizeiinspektionen in Flensburg, Kiel, Rostock, Stralsund und Pasewalk sowie die Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung Rostock und eine Mobile Kontroll- und Überwachungseinheit unterstellt. Mit den Bundespolizeiinspektionen See in Neustadt in Holstein, Warnemünde und Cuxhaven verfügt sie als einzige Bundespolizeidirektion über eine maritime Einsatzkomponente "Bundespolizei See", um die Seegrenze in der Nord- und Ostsee (Schengen-Außengrenze) zu überwachen.





Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt beschäftigt insgesamt ca. 2600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, darunter Polizeibeamte, Verwaltungsbeamte und Tarifbeschäftigte. Auf Grundlage des Bundespolizeigesetzes und anderer Gesetze nimmt sie umfangreiche und vielfältige Aufgaben wahr.

Dazu gehören insbesondere: - der grenzpolizeiliche Schutz des Bundesgebietes, - die bahnpolizeilichen Aufgaben - die grenzpolizeilichen, schifffahrtspolizeilichen und umweltpolizeilichen Aufgaben in Nord- und Ostsee.

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Datum: 27.05.2020 - 11:29 Uhr
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