Heßheim - Abofalle durch Gewinnspielversprechen -
(ots) - Am 01.06.2020, um 16:20 Uhr wurde der Geschädigte telefonisch kontaktiert und darüber informiert, dass er bei einem Gewinnspiel in die engere Auswahl gekommen sei. Da er bei einem Gewinnspiel teilnahm, hörte er weiter zu. Ihm wurde ein Auto oder ein Bargeldgewinn in Höhe von 40.000 EUR in Aussicht gestellt. Um eine Runde weiterzukommen, solle er nun eine "Naturzeitschrift" abonnieren. Diese koste 38 EUR in 6 Monaten. Der Geschädigte stimmte zu. Um das Abo abzuschließen, gab er sogar seine IBAN an.
Die Polizei weist darauf hin, dass Werbeanrufe ohne vorher getätigte Einwilligung, rechtswidrig sind. Trotzdem kann es zu Vertragsabschlüssen kommen, wenn der Geschädigte diesen zustimmt. Im Zweifelsfall sollte man sich in kein Gespräch verwickeln lassen und erst recht keinen Vertrag am Telefon abschließen.
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Datum: 02.06.2020 - 10:59 Uhr
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