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Verkehrsdelikte am Wochenende

ID: 2378506

(ots) - Am Freitag, den 19.06.2020, gegen 20:00 Uhr, wurde in der Ortslage Lössau ein 20-Jähriger mit seinem BMW einer Verkehrskontrolle unterzogen. Ein vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest ergab den Wert von 0,34 Promille. Da für den jungen Mann noch absolutes Alkoholverbot beim Führen eines Kraftfahrzeuges besteht, muss dieser nun mit einem Bußgeld in Höhe von 250,00 Euro sowie 1 Punkt in Flensburg rechnen.

Ebenfalls wurde in Lössau am 19.06.2020, gegen 23:40 Uhr, ein 36-Jähriger mit einem Pkw Skoda kontrolliert. Der Mann war hier nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Da die 36-jährige Fahrzeughalterin, welche eine Fahrerlaubnis hatte, auf dem Beifahrersitz saß und dem Mann das Steuer überließ, erhielt auch diese eine Anzeige wegen dem Gestatten des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Nach einem Fahrerwechseln konnten beide schließlich ihre Fahrt fortsetzen.

Am 20.06.2020 wurde gegen 01:40 Uhr mit einem 29-jährigen VW-Fahrer in Neustadt an der Orla eine Verkehrskontrolle durchgeführt. Ein Atemalkoholtest ergab hier den Wert von 0,78 Promille.

Am selben Tag, gegen 08:20 Uhr geriet ein 43-Jähriger in Pößneck mit seinem Skoda in eine Verkehrskontrolle. Hier ergab eine Atemalkoholmessung einen Wert von 0,73 Promille.

Tiefer ins Glas geschaut hatte am 20.06.2020, gegen 13:40 Uhr, ein 48-Jähriger in Quaschwitz, welcher mit seinem Pkw Suzuki kontrolliert wurde. Hier ergab ein Atemalkoholtest einen Wert von 1,54 Promille. Dieser musste den Führerschein vor Ort abgeben und eine Blutentnahme über sich ergehen lassen.

Am 21.06.2020 informierte gegen 04:50 Uhr ein 28-Jähriger die Polizei, dass die Heckscheibe seines, in der Schleizer Industriestraße abgeparkten, Pkw Seat durch unbekannte Täter zerstört wurde. Wie sich im Verlauf der Ermittlungen herausstelle, versuchte der unter Alkoholeinfluss stehende Mann stattdessen rückwärts auszuparken, übersah jedoch einen dahinter stehenden Sattelauflieger und stieß mit diesem zusammen. Ein Atemalkoholtest ergab den Wert von 1,70 Promille. Auch hier wurde der Führerschein vor Ort beschlagnahmt und eine Blutentnahme angeordnet. Der Mann muss sich nun wegen Trunkenheit im Verkehr, Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort sowie Vortäuschen einer Straftat verantworten.





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Datum: 21.06.2020 - 12:56 Uhr
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