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In zwei Stunden drei Schleusungen gestoppt - Rosenheimer Bundespolizei ermittelt

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(ots) - Am Samstag (20. Juni) hat die Rosenheimer Bundespolizei gegen einen Nigerianer, einen Afghanen sowie einen Albaner Ermittlungen wegen Schleusungsverdachts aufgenommen. Innerhalb von nur zwei Stunden stoppten die Beamten zwischen Kufstein und Rosenheim gleich drei mutmaßliche Schleusungen.

Abgelaufene Papiere im Handgepäck

In der Grenzkontrollstelle auf der Inntalautobahn überprüften Bundespolizisten die Papiere von drei Pkw-Insassen. Der 31-jährige Fahrer konnte sich mit seinem nigerianischen Pass und einer italienischen Aufenthaltsgenehmigung ausweisen. Seine beiden 37 und 28 Jahre alten Mitfahrer legten keine Dokumente vor. Bei der Durchsuchung des Handgepäcks des Beifahrers fanden die Beamten jedoch seine bereits seit mehreren Jahren abgelaufenen Papiere. Alle drei Nigerianer sind wegen versuchter unerlaubter Einreise, der Fahrer zusätzlich wegen Einschleusens von Ausländern angezeigt worden. Sie mussten das Land wieder verlassen.

Erst Deutschland, dann Italien und nun wieder zurück?

Der Schleuserei beschuldigt die Rosenheimer Bundespolizei auch einen Afghanen, der in der Oberpfalz einen festen Wohnsitz hat. Bei der Kontrolle konnte sich der Fahrzeugführer mit seinem Reiseausweis und einer deutschen Aufenthaltserlaubnis ausweisen. Seine beiden Begleiter hatten jedoch keine Papiere für die Einreise und den geplanten Aufenthalt in der Bundesrepublik dabei. Die 27 und 28 Jahre alten Männer waren beide bis 2019 in Deutschland gemeldet, wollten dann aber offenbar in Italien Asyl beantragen. Sie wurden wegen ihres illegalen Einreiseversuchs angezeigt. Anschließend überstellten die Bundespolizisten die pakistanischen Staatsangehörigen unmittelbar der österreichischen Polizei. Der 21-jährige Fahrer wurde wegen Einschleusens von Ausländern angezeigt. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen konnte er die Heimreise antreten.

Unbegleitete Schleusung im Fernreisezug

Bei einer grenzpolizeilichen Kontrolle im Fernreisezug nahmen die Beamten zwei junge Männer fest. Sie waren ohne Reisedokumente in Richtung München unterwegs. Eigenen Angaben zufolge stammen die beiden 20-Jährigen aus Syrien. Nach ersten Erkenntnissen gehen die Ermittler der Bundespolizei von einer organisierten Schleusung aus.





1.000 Euro als Sicherheit fürs Strafverfahren

In einem in Deutschland zugelassenen Wagen kontrollierten die Bundespolizisten nur wenige Stunden später drei Albaner. Der 39-jährige Fahrer und seine 27 und 42 Jahre alten Begleiterinnen konnten sich mit ihren e-Reisepässen ausweisen, allerdings hätten sie für ihren schon seit Oktober 2019 andauernden Aufenthalt im Schengen-Gebiet zusätzlich Visa oder andere Aufenthaltsgenehmigungen benötigt. Über diese verfügten sie aber nicht. Die Rosenheimer Bundespolizei zeigte das Trio wegen des illegalen Einreiseversuchs und den Fahrer zusätzlich wegen des Einschleusens von Ausländern an. Außerdem wurde den drei albanischen Staatsangehörigen die Einreise verweigert. Der Anordnung der Staatsanwaltschaft entsprechend hatte der mutmaßliche Schleuser als Sicherheit für das anstehende Strafverfahren 1.000 Euro zu hinterlegen.

Rückfragen bitte an:

Yvonne Oppermann Bundespolizeiinspektion Rosenheim Burgfriedstraße 34 - 83024 Rosenheim Telefon: 08031 80 26 2201 E-Mail: bpoli.rosenheim.oea(at)polizei.bund.de

Die Bundespolizeiinspektion Rosenheim liegt an der Schnittstelle zweier Hauptschleuserrouten, der Balkan- und der Brennerroute. Sie geht zwischen Chiemsee und Zugspitze besonders gegen die Schleusungskriminalität vor. Im etwa 200 Kilometer langen Abschnitt des deutsch-österreichischen Grenzgebiets wirkt sie zudem der ungeregelten, illegalen Migration entgegen. Ferner sorgt die Rosenheimer Bundespolizeiinspektion auf rund 370 Bahnkilometern und in etwa 70 Bahnhöfen und Haltepunkten für die Sicherheit von Bahnreisenden oder Bahnanlagen. Der bahn- und grenzpolizeiliche Verantwortungsbereich der rund 450 Inspektionsangehörigen erstreckt sich auf die Landkreise Miesbach, Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen sowie auf die Stadt und den Landkreis Rosenheim. Weitere Informationen erhalten Sie über oben genannte Kontaktadresse, unter www.twitter.com/bpol_by oder www.bundespolizei.de.

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Datum: 22.06.2020 - 13:56 Uhr
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