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Hochstadt - Aller "unguten" Dinge sind drei - an einem Tag dreimal von derselben Geschwindigkeitsmessanlage gemessen

ID: 2381863

(ots) - Am 24.06.2020 führte der Geschwindigkeitsmesstrupp der Zentralen Verkehrsdienste der Polizeidirektion Neustadt in der Zeit von 07.45 Uhr bis 12.45 Uhr auf der K 40, Gemarkung Hochstadt, in Höhe des Bahnhofs Hochstadt, eine Geschwindigkeitsmessung durch. Ein Kraftfahrzeugführer aus dem Kreis Germersheim wurde im Laufe dieser Kontrolle gleich dreimal mit einem Geschwindigkeitsverstoß registriert. Um 08:40 Uhr passierte er die Örtlichkeit mit 69 km/h anstatt der erlaubten 50 km/h. Eine knappe Viertelstunde später wurde eine Geschwindigkeit von 74 km/h gemessen. Als er kurz nach 12.00 Uhr die Stelle abermals passierte wurde eine Geschwindigkeit von 60 km/h verbucht. Für den ersten Verstoß erwartet ihn nun ein Bußgeld in Höhe von 60,- EUR, für die mittlere Fahrt ein Bußgeld in Höhe von 70,- EUR und ein Punkt im Fahreignungsregister und die letzte Fahrt schlägt mit einem Verwarngeld in Höhe von 20,- EUR zu Buche. Eventuell bringen die weiteren Ermittlungen der Bußgeldstelle Licht ins Dunkle, warum er sich an einem Tag dreimal "blitzen" ließ. Das Gesamtergebnis der Messung lautet wie folgt: Von den 332 gemessenen Fahrzeugen waren 64 Fahrzeugführer wegen Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (50 km/h) zu beanstanden. Somit war fast jeder Fünfte zu schnell unterwegs. Unrühmlicher Spitzenreiter war ein Fahrzeugführer aus Karlsruhe, der die zulässige Geschwindigkeit um 59 km/h überschritt und somit mehr als doppelt so schnell wie erlaubt unterwegs war! Nach Abzug der Toleranz bleibt eine Nettogeschwindigkeit von 105 km/h; ihn erwartet wegen vorsätzlicher Geschwindigkeitsüberschreitung ein Bußgeld in Höhe von 480,- EUR, 2 Punkte im Fahreignungsregister und ein einmonatiges Fahrverbot. Auf 22 weitere Fahrzeugführer kommt jeweils ein Bußgeld in Höhe von mindestens 60,- EUR zu, 11 müssen zudem mit einem Punkt im Fahreignungsregister rechnen und drei zusätzlich mit einem einmonatigen Fahrverbot. In 41 Fällen werden die beanstandeten Fahrzeugführer mit einem Verwarngeld belegt werden.





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Datum: 25.06.2020 - 15:36 Uhr
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