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Verstoß gegen das Tierschutzgesetz

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(ots) - Gestern Mittag (24. Juni 2020, gegen 11.30 Uhr) bekam die Polizei den Hinweis, dass es in einem Ort im Amtsbereich Anklam-Land zu einem Verstoß gegen das Tierschutzgesetz gekommen sei. Nach ersten Hinweisen soll ein Hund auf grauenvolle Weise zunächst aufgehängt und anschließend mit einer Axt erschlagen worden sein. Vor Ort konnte zunächst keine Person angetroffen werden. Am Nachmittag suchten die Polizeibeamten nochmals das Grundstück, auf dem es zu dieser Tat gekommen sein soll, auf. Die mutmaßliche Besitzerin des Hundes konnte angetroffen werden. Sie wurde mit den Vorwürfen konfrontiert, allerdings stritt sie die Tat zunächst ab. Im weiteren Verlauf der Befragung räumte die 50-jährige Deutsche schließlich ein, sie hätte ihren Labrador Mischling durch einen Bekannten zunächst töten lassen und anschließend auf dem Grundstück eingegraben.

Warum die Frau ausgerechnet diesen grauenvollen Weg gewählt hat, ihren Hund töten zu lassen und keine anderen Optionen - etwa Tierheim oder aber bei Notwendigkeit das Erlösen durch einen Tierarzt - in Erwägung gezogen hat, ist fraglich und erschütternd zugleich. Die Ermittlungen wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz wurden aufgenommen. Das Tier wurde am heutigen Tag (25. Juni 2020), zusammen mit dem Veterinäramt, ausgegraben und sichergestellt.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Anklam Pressestelle Katrin Kleedehn Telefon: 039712513040 E-Mail: pressestelle-pi.anklam(at)polizei.mv-regierung.de http://www.polizei.mvnet.de

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Datum: 25.06.2020 - 16:31 Uhr
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