Keller in Mehrfamilienhaus brennt zweimal
(ots) - Am vergangenen Donnerstag ist die Polizei zwei Mal zusammen mit der Feuerwehr zu einem Mehrfamilienhaus in Hehn ausgerückt. Der Grund: Beide Male brannte es im Keller.
Das erste Mal, die Feuerwehr berichtete bereits per Pressemitteilung, erhielt die Polizei gegen 18 Uhr Kenntnis über den Kellerbrand. Im weiteren Verlauf des Abends, gegen 22.30 Uhr, brannte es in demselben Keller erneut.
Wieder rückten Feuerwehr und Polizei aus.
Nach kriminalpolizeilicher Aufnahme des Brandortes geht die Polizei derzeit von Brandstiftung aus. Weiteres kann hierzu derzeit nicht gesagt werden. Die Ermittlungen dauern an.
In dem Haus leben sechs Parteien. Niemand wurde verletzt. Die Bewohner wurden durch die Stadt untergebracht.
An der Bahnstraße brannte am Donnerstag gegen 23.20 Uhr ein Pkw (Daimler A-Klasse) komplett aus. Ein weiterer, geparkter Pkw wurde durch die entstandene Hitze beschädigt. Auch hier löschte dies Feuerwehr.
Ein eventueller Zusammenhang mit der Brandstiftung an der Hehner Straße kann derzeit weder angenommen noch verneint werden. Die Ermittlungen in beiden Fällen dauern an. (cw)
Rückfragen von Journalisten bitte an:
Polizei Mönchengladbach Pressestelle Telefon: 02161/29 10 222 Fax: 02161/29 10 229 E-Mail: pressestelle.moenchengladbach(at)polizei.nrw.de https://moenchengladbach.polizei.nrw
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/30127/4635825 OTS: Polizei Mönchengladbach
Original-Content von: Polizei Mönchengladbach, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 26.06.2020 - 16:59 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2382733
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-MG
Stadt:
Mönchengladbach
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Keller in Mehrfamilienhaus brennt zweimal"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei M (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).