Ohne Führerschein unterwegs
(ots) - Im Rahmen einer Unfallaufnahme fiel den eingesetzten Beamten ein Kleinkraftrad auf einer Landstraße in der Gemarkung Hundsbach auf. Bei der anschließenden Verkehrskontrolle und der Prüfung der erforderlichen Dokumente stellten die Beamten fest, dass zum Führen des Kleinkraftrads eine Fahrerlaubnis erforderlich ist. Da der Fahrer lediglich eine Mofa-Prüfbescheinigung vorweisen konnte, wurde ein Strafverfahren eingeleitet.
In diesem Zusammenhang weist die Polizei darauf hin, dass mit einer Mofa-Prüfbescheinigung lediglich ein gedrosseltes Kleinkraftrad mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h gefahren werden darf. Zudem muss ein gültiges Versicherungskennzeichen angebracht sein. Bei schnelleren Kleinkrafträdern bedarf es einer entsprechenden Fahrerlaubnis, da ansonsten ein Führen eines Kraftfahrzeugs ohne Fahrerlaubnis in Betracht kommt. |pilek
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Datum: 28.06.2020 - 12:16 Uhr
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