Linienverkehr und Gütertransport ohne Genehmigung, Tagesruhezeit nicht eingelegt und Geschwindigkeit überschritten - Verkehrsdirektion Koblenz legt südosteuropäischen Fernlinienbus mit Anhänger still
(ots) - Am Samstag, 27.06.2020 kontrollierten Beamte der Verkehrsdirektion Koblenz gegen 11:00 Uhr auf der BAB 61, Parkplatz Hellerwald, einen südosteuropäischen Bus mit Anhänger. Der mit zwei Fahrgästen und 3 Fahrern besetzte 20-Sitzer Bus war auf dem Weg von seinem Heimatstaat nach England.
Die Kontrolleure stellten fest, dass der Bus des aus Südosteuropa stammenden Unternehmens im grenzüberschreitenden Linienverkehr eingesetzt wurde, obwohl hierfür keine Genehmigung vorlag. Ein Großteil der im Anhänger verladenen Güter gehörte zudem nicht den Fahrgästen, sondern sollte an verschiedene Entladestellen in England ausgeliefert werden. Für den gewerblichen grenzüberschreitenden Güterverkehr lag ebenfalls keine Genehmigung vor.
Die beiden Fahrer, die den Bus bis zum Kontrollzeitpunkt gelenkt hatten, führten diesen trotz des mitgeführten Anhängers permanent mit einer Geschwindigkeit von 100 km/h, obwohl der Anhängerbetrieb nur eine maximale Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h erlaubt hätte.
Weiterhin wurde festgestellt, dass alle Fahrer sich bereits zu Beginn der Fahrt, am 26.06., gg. 12:30 Uhr, in dem Bus befanden. Am Kontrolltag hätte daher spätestens um 09:30 Uhr die Fahrt unterbrochen und eine Tagesruhezeit eingelegt werden müssen.
Da die zulässige Schichtzeit bereits um 1,5 Stunden überschritten war, wurde die Weiterfahrt untersagt und eine Ruhezeit von 11 Stunden angeordnet. Nach Ablauf der angeordneten Tagesruhezeit konnten die Fahrer dann die Fahrt mit dem Bus fortsetzen, jedoch aufgrund der fehlenden Genehmigungen ohne die beiden Fahrgäste und auch ohne die Ladung in dem mitgeführten Anhänger.
Die beiden Fahrer wurden wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und dem Lenkzeitverstoß beanzeigt und es wurden jeweils 190,- EUR als Sicherheitsleistung angeordnet. Auch das Unternehmen wurde angezeigt und musste, insbesondere wegen der Fahrt ohne Genehmigung, eine Sicherheitsleistung von nahezu 2.000,- EUR hinterlegen.
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Datum: 29.06.2020 - 10:57 Uhr
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