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Autofahreröffnete Tür: Radfahrerin stürzte auf die Straße / Airbag-Helm löste aus

ID: 2386721

(ots) - Am Donnerstagmorgen (02.07.2020) kam es um 08:15 Uhr in Bad Godesberg zu einem Verkehrsunfall. Nach dem bisherigen Ermittlungsstand hatte ein 42-jähriger Autofahrer, der seinen Wagen in einer Parkbucht am Straßenrand der Rheinallee geparkt hatte, die Fahrertür geöffnet. In diesem Moment wollte allerdings eine 31-jährige Fahrradfahrerin auf der Straße an dem Auto vorbeifahren. Sie stieß mit dem Rad gegen die geöffnete Fahrertür und stürzte zu Boden.

Hierbei zog sie sich leichte Verletzungen an Armen und Beinen zu, die anschließend in einem Krankenhaus ambulant behandelt werden mussten.

Dass die Radfahrerin mit leichten Verletzungen davon kam, hat vermutlich auch an dem Airbag-Helm gelegen, den sie trug. Während des Sturzes hatte sich dieser geöffnet und den Kopf beim Aufprall geschützt.

Unfälle, bei denen Autofahrende durch das Öffnen der Autotür (englisch "door") Radfahrende oder andere Zweiradfahrer zum Sturz bringen, werden als Dooring-Unfälle bezeichnet.

Zur Verhinderung solcher Unfälle, die oftmals mit schweren Folgen für den Zweiradfahrer enden, müssen Autofahrende sich vor dem Öffnen der Autotür immer und ohne Ausnahme mit dem Schulterblick davon überzeugen, dass sich kein Radfahrender dem Auto nähert.

Die Polizei appelliert: Schauen Sie vor dem Aussteigen nicht nur in den Außenspiegel, sondern auch über die linke Schulter nach hinten. Unterstützt wird dies auch durch die Anwendung des "Holländischen Griffs": Dabei wird die Fahrertür stets mit der rechten Hand geöffnet. Dadurch wird der Oberkörper gedreht und der Blick richtet sich automatisch seitlich nach hinten. Auch Beifahrer sollten aufpassen und ihre Tür mit der weiter entfernten Hand, also der linken Hand, öffnen.

In einem Video der Polizei Magdeburg wird diese einfache Vorsichtsmaßnahme anschaulich dargestellt: https://www.youtube.com/watch?time_continue=22&v=YHhbao_uHic&feature=emb_title

Radfahrende sollten zudem einen Sicherheitsabstand von mindestens einem Meter zu parkenden oder haltenden Kraftfahrzeugen einhalten.





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Datum: 03.07.2020 - 10:44 Uhr
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