+++ Ablenkung im Straßenverkehr - Sonderkontrollen der Oldenburger Polizei +++
(ots) - Im Rahmen eines Kooperationsprojektes der Polizeiinspektion Oldenburg-Stadt/Ammerland mit der Zentralen Polizeidirektion (Bereitsschaftspolizei) kontrollierten Beamte in der vergangenen Woche zielgerichtet Verkehrsteilnehmer im Oldenburger Stadtgebiet. Einen besonderen Schwerpunkt legten die Einsatzkräfte dabei auf die Ablenkung durch elektronische Geräte wie Mobiltelefone. An nur drei Vormittagen stellten die Beamten an der Ammerländer Heerstraße 100 Handyverstöße fest: 30 Radfahrende wurden mit einem Mobiltelefon in der Hand erwischt. Unter den Autofahrerinnen und -fahrern fielen 70 negativ auf. Laut Straßenverkehrsordnung ist bereits das Festhalten eines Mobiltelefons während der Fahrt verboten. Die in solchen Fällen erhobenen Bußgelder liegen bei 55 Euro beim Fahrradfahren bzw. 100 Euro für Fahrer und Fahrerinnen von Kraftfahrzeugen.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Unaufmerksamkeit durch das Benutzen eines Mobiltelefons ein hohes Unfallrisiko mit sich bringt. Selbst ein kurzer Blick auf das Handydisplay kann dazu führen, dass Verkehrssituationen nicht mehr ausreichend erfasst werden. Ein Autofahrer, der bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h nur drei Sekunden auf sein Handy sieht, fährt beispielsweise über 40 Meter blind. Ein langsam fahrender Radfahrer (15 km/h) fährt in derselben Zeit über 12 Meter, ohne den Blick auf den Straßenverkehr zu richten.
Auch in den kommenden Tagen und Wochen wird die Polizei den Rad- und Kraftfahrzeugverkehr im Stadtgebiet sowie im Landkreis Ammerland kontrollieren.
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Datum: 13.07.2020 - 10:37 Uhr
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