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200716.1 Kiel: 16-Jähriger greift Polizeibeamten bei einem Rettungseinsatz an - Polizist vorerst dienstunfähig

ID: 2395338

(ots) - In der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag schlug ein 16-Jähriger im Bereich der Kieler Niebuhrstraße einen Polizisten derartig in dessen Gesicht, dass dieser seinen Dienst nicht fortsetzen konnte und in einem Krankenhaus leichtverletzt behandelt werden musste. Der 16-Jährige hatte zuvor einen Platzverweis ausgesprochen bekommen, weil er Rettungskräfte bei ihrer Arbeit störte.

Gegen 23:00 Uhr entsandte die Einsatzleitstelle Beamten*innen des 1. Polizeireviers Kiel sowie des Kriminaldauerdienstes Kiel zum Spielplatz am Wasserturm im Stadtteil Ravensberg. Dort hatten Anwohner ein Mädchen um Hilfe schreien gehört und die Polizei alarmiert. Schnell konnte eine 16-Jährige ausgemacht werden, die erheblich unter dem Einfluss von Alkohol zu stehen schien. Während der mitalarmierte Rettungsdienst die Jugendliche vor Ort behandeln wollte, störte ein ebenfalls 16-jähriger Freund der Jugendlichen die Maßnahmen, so dass er von den Polizisten*innen einen Platzverweis ausgesprochen bekam. Diesem ist er trotz mehrfacher Aufforderung nicht nachgekommen und wurde schließlich von den Beamten*innen vom Spielplatz geführt. Unvermittelt versetzte der 16-Jährige einem 22-jährigen Polizisten einen Schlag ins Gesetz, so dass dieser verletzt wurde.

Der Polizist konnte seinen Dienst in der Nacht nicht fortsetzten und musste sich in einem Krankenhaus ambulant behandeln lassen.

Die Beamten*innen verbrachten den Jugendlichen für weitere Maßnahmen zum 1. Polizeirevier Kiel, wo er ich sich weiterhin aggressiv und provokant verhielt. Eine freiwillige Atemalkoholmessung bei ihm ergab einen Atemalkoholwert von 2,35 Promille. In Absprache mit der Staatsanwaltschaft Kiel entnahm ein Arzt dem Jugendlichen eine Blutprobe. Nach der erkennungsdienstlichen Behandlung übergaben die Beamten*innen des Kriminaldauerdienstes ihn an seine Erziehungsberechtigten.

Der 16-Jährige wird sich nun u. a. in einem Strafverfahren wegen des Verdachts des tätlichen Angriffes auf einen Vollstreckungsbeamten verantworten müssen.





Magnus Gille

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