PI Goslar: Wer kann Angabenüber den Verbleib eines gestohlenen Gemäldes "Frau mit zwei Kindern" machen?
(ots) - In unserer Pressemitteilung vom 30.06.2020, 13.00 Uhr (OTS-Auftragsnr. 4082689) wurde folgender Sachverhalt veröffentlicht:
"Gemälde gestohlen.
Goslar. In der Zeit von Samstagmorgen, 00.00 Uhr, bis Montagvormittag, 06.00 Uhr, entwendeten bislang unbekannte Täter ein 1,30 m x 1,55 m grosses Gemälde aus einem Hotel in der Münzstrasse. Die Polizei Goslar hat die Ermittlungen dazu aufgenommen und bittet Personen, die während des angegebenen Zeitraums entsprechende Beobachtungen gemacht haben oder andere sachdienliche Hinweise geben können, sich unter 05321/339-0 zu melden."
Zwischenzeitlich wurde das im Anhang beigefügte Foto nachgereicht.
Die Polizei Goslar bittet vor diesem Hintergrund Personen, die Angaben über den Verbleib des darauf abgebildeten Gemäldes macheb können bzw. während des angegebenen Zeitraums entsprechende Beobachtungen gemacht haben oder andere sachdienliche Hinweise geben können, sich unter 05321/339-0 zu melden.
Siemers, KHK
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Goslar Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 05321/339104 E-Mail: pressestelle(at)pi-gs.polizei.niedersachsen.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/56518/4656488 OTS: Polizeiinspektion Goslar
Original-Content von: Polizeiinspektion Goslar, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 20.07.2020 - 09:19 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2397257
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-GS
Stadt:
Goslar
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" PI Goslar: Wer kann Angabenüber den Verbleib eines gestohlenen Gemäldes "Frau mit zwei Kindern" machen?"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeiinspektion Goslar (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).