Bergisch Gladbach - Erst Schloss ausgebaut, dann Ehefrau geschlagen
(ots) - Gestern Abend (05.09.2010), gegen 20.00
Uhr wurden Beamte der Polizeiwache Bergisch Gladbach zur Hilfe
gerufen. Ein 60-jähriger Ehemann hatte seine 2 Jahre ältere Frau aus
der Wohnung in einem innerstädtischen Mehrfamilienhaus dadurch
ausgeschlossen, dass er zwischen 18.00 und 20.00 Uhr einfach das
Schloss während ihrer Abwesenheit ausgetauscht hatte. Auch auf
Klingeln und Klopfen reagierte der Mann nicht.
Nach Eintreffen der Beamten öffnete der Mann dann die Türe, so
dass alle die Wohnung betreten konnten. Der Ehemann wurde
eindringlich belehrt, was aber nichts brachte. Die Beamten hatten den
vor dem Haus abgestellten Streifenwagen noch nicht wieder erreicht,
da hörten sie Hilferufe vom Balkon.
Der 60-Jährige begann damit seine Frau zu schlagen,
glücklicherweise gingen aber die allermeisten Faustschläge aufgrund
seines alkoholisierten Zustandes ins Leere.
Der Mann wurde sofort in Gewahrsam genommen und verbrachte die
Nacht in einer Ausnüchterungszelle der Polizeiwache. Ein 10-tägiges
Rückkehrverbot wurde ausgesprochen und ein Zwangsgeld von 500,--€ für
den Fall angedroht, dass der Mann in den kommenden Tagen zur Wohnung
zurückkehrt.
Pressestelle
Polizei Rheinisch-Bergischer Kreis
51465 Bergisch Gladbach
Hauptstraße 1-9
Tel: 02202 205 120
Fax: 02202 205 285
pressestelle.rheinisch-bergischer-kreis(at)polizei.nrw.de
www.polizei-rbk.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 06.09.2010 - 09:12 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 251577
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-RBK
Stadt:
Bergisch Gladbach
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 118 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Bergisch Gladbach - Erst Schloss ausgebaut, dann Ehefrau geschlagen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei Rheinisch Bergischer Kreis (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).