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Ermittlungen zum Tod der 19-jährigen Mara P. -

SOKO Kany konnte durch umfangreiche Ermittlungen die zunächst ungewöhnlichen Todesumstände weitgehend rekonstruieren -

Haftbefehl gegen 18-jährigen Ex-Freund

ID: 264617

(ots) - Gemeinsame Presseinformation der
Staatsanwaltschaft Kassel und der Polizeidirektion Schwalm-Eder vom
27.09.2010

Ermittlungen zum Tod der 19-jährigen Mara P. aus Melsungen - SOKO
Kany konnte durch umfangreiche Ermittlungen die zunächst
ungewöhnlichen Todesumstände weitgehend rekonstruieren - Haftbefehl
gegen 18-jährigen Ex-Freund

Nach umfangreichen Ermittlungen konnte die Sonderkommission (SOKO)
Kany die zunächst ungewöhnlichen Umstände des Todes der 19-jährigen
Mara P. aus Melsungen weitgehend aufklären. Nach der Auswertung und
Untersuchung einer Fülle von Personal- und Sachbeweisen
(Zeugenaussagen und Tatort- bzw. Tatspuren) sowie auf Grundlage von
in Auftrag gegebenen Gutachten externer Sachverständiger lässt sich
nunmehr feststellen: Die junge Frau starb höchstwahrscheinlich durch
einen Stromschlag während sie ein Bad nahm. Als Ursache kommt ein
Heizlüfter in Betracht, der sich, am Stromnetz angeschlossen, im
Badewasser befunden haben dürfte, während die Frau in der Wanne saß.
Die Ermittlungsbehörden gehen davon aus, dass es sich nicht um einen
Unfall gehandelt hat, sondern dass Mara P. getötet wurde. Der Tat
dringend verdächtig ist der 18-jährige ehemalige Freund der jungen
Frau. Gegen ihn wurde am vergangenen Freitag, 24.09.2010, durch die
Ermittlungsrichterin beim Amtsgericht Fritzlar ein
Untersuchungshaftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts des
Totschlages erlassen. Dass die Todesumstände im Fall der 19-jährigen
Mara P. nun, unter Federführung der bei der Regionalen
Kriminalinspektion Schwalm-Eder angesiedelten SOKO Kany,
rekonstruiert werden konnten ist das Ergebnis der intensiven und
engen Zusammenarbeit zwischen Polizei (Soko Kany, Erkennungsdienst
des Polizeipräsidium Nordhessen, Hessisches Landeskriminalamt),
Staatsanwaltschaft Kassel, Amtsgericht Fritzlar, externen Gutachtern,




den gerichtsmedizinischen Instituten Gießen und Kassel. Am
vergangenen Donnerstag, 23. September, wurde der 18-jährige
Tatverdächtige (der sich bereits seit dem 24. August in
Untersuchungshaft befindet - siehe dazu auch unten) im Rahmen eines
Ortstermins am Tatort, in der Wohnung der 19-jährigen Mara P., mit
den gegen ihn gerichteten Tatvorwürfen konfrontiert. Zu diesem
Ortstermin war auch der die Ermittlungen leitende Staatsanwalt der
Staatsanwaltschaft Kassel, die Ermittlungsrichterin des Amtgerichtes
Fritzlar sowie die Verteidigerin des Beschuldigen mit anwesend. Der
18-jährige räumte in seiner Vernehmung ein, dass er in der Wohnung,
bzw. im Bad anwesend gewesen sei, als der Heizlüfter in die Wanne
geriet und dadurch der Tod der jungen Frau eingetreten sei. Der
genaue Hergang dieses Momentes hingegen wird letztlich bei
Hauptverhandlung vor Gericht zu bewerten sein. Der Zeitpunkt des
Todeseintrittes liegt nach dem Stand der Ermittlungen um Pfingsten,
Ende Mai dieses Jahres. Zu diesem Zeitpunkt rissen sämtliche Kontakte
seitens Mara P. zu Familie, Bekannten, Nachbarn etc. ab. Im Zuge
umfangreicher Befragungen von Kontaktpersonen und Auswertung von
sozialen Netzwerken im Internet, die durch Mara P. genutzt worden
waren, ließ sich der Todeszeitpunkt nach und nach immer exakter
eingrenzen.

Der 18-jährige Ex-Freund befindet sich bereits seit dem 24. August
in Untersuchungshaft. Nach dem Auffinden des Leichnams der jungen
Frau am Mittag des 23. August brachten sofort einsetzende intensive
Ermittlungen das Ergebnis, dass sich der Ex-Freund noch nach dem Tode
von Mara P. mehrfach in der Wohnung des Opfers aufgehalten hat.
Ferner wurde festgestellt, dass auch noch nach dem Tod der jungen
Frau noch per Onlinebanking über ihr Konto verfügt wurde. Der
dringende Tatverdacht wegen der missbräuchlichen Kontonutzung
richtete sich gegen deren 18-jährigen Freund, der über einen längeren
Zeitraum mit ihr in deren Wohnung zusammen lebte. Bereits einen Tag
nach Auffinden des Leichnams von Mara P. konnte der 18-jährige
ermittelt und festgenommen werden. Er war zuvor bereits wegen
Eigentumsdelikten in Erscheinung getreten. Wegen des dringenden
Tatverdachts, Vermögensdelikte durch missbräuchliche Nutzung des
Kontos von Mara P. begangen zu haben, wurde auf Antrag der
Staatsanwaltschaft Kassel durch die Ermittlungsrichterin am
Amtsgericht Fritzlar ein Untersuchungshaftbefehl gegen den jungen
Mann erlassen. Zu diesem Zeitpunkt war nicht bekannt, wie die junge
Frau zu Tode gekommen ist. Weder ein natürlicher Tod durch eine
innere Ursache, noch eine suizidale Handlung waren auszuschließen.
Der 18-jährige hatte im Zuge seiner Vernehmung zu dem Vorwurf, über
das Konto der Toten verfügt zu haben, erklärt, er habe die junge Frau
bereits tot in der Wohnung vorgefunden. Aus Furcht, man würde ihm das
sowieso nicht glauben, habe er sich entschlossen nicht die Polizei zu
informieren. Der Gedanke, über das Konto seiner Freundin zu verfügen
sei ihm dann erst später gekommen. Er kannte die Online-Zugangsdaten.
Über den Leichnam von Mara P. der noch immer in der Wanne lag, deckte
er ein Bettuch. Das entspricht der Situation in der der Leichnam dann
auch durch Polizeibeamte am 23.08.2010 im Bad vorgefunden wurde.

Hans-Manfred Jung, Oberstaatsanwalt, Pressesprecher
Staatsanwaltschaft Kassel, Tel. 0561/912-0 Reinhard Giesa,
Kriminalhauptkommissar, Pressesprecher Polizeidirektion Schwalm-Eder,
Tel. 05681/774130


ots Originaltext: Polizeipräsidium Nordhessen

Digitale Pressemappe:
http://www.polizeipresse.de/p_story.htx?firmaid=44149

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Polizeidirektion Schwalm-Eder
August-Vilmar-Str. 20
34576 Homberg
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Telefon: 05681/774 130
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Datum: 27.09.2010 - 12:50 Uhr
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