Darmstadt :Überwachung des LKW-Verbotes zur Nachtzeit
(ots) - In der Nacht auf Dienstag (28.09.10) wurde von
einer Kontrolleinheit, bestehend aus Polizeibeamten des
Polizeipräsidiums Südhessen und Beamten des Ordnungsamtes der Stadt
Darmstadt, das nächtliche LKW-Fahrverbot im Stadtgebiet überwacht.
Hierbei wurden drei unerlaubte Fahrten in der Nachtzeit durch das
Stadtgebiet festgestellt und geahndet. Vier Lastkraftwagen wiesen
Mängel auf, deren Behebung innerhalb kurzer Zeit der Polizei
nachgewiesen werden muss, zwei LKW-Lenker hielten sich nicht an die
vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten und müssen mit Bußgeldern
rechnen. Ein Lastwagenfahrer war nicht im Besitz der erforderlichen
Fahrerlaubnis, auf ihn kommt eine Anzeige wegen Fahren ohne
Fahrerlaubnis zu. Der Halter des betroffenen LKW wurde ebenfalls
angezeigt. Er hätte den Fahrer nicht mit dem LKW fahren lassen dürfen
und machte sich dadurch strafbar.
Auch weiterhin wird die Polizei in zusammen mit der Stadt
Darmstadt durch gezielte Kontrollen dafür sorgen, dass das nächtliche
LKW-Fahrverbot in der Stadt eingehalten wird.
Rückfragen bitte an:
Bastjan Obmann
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Telefon: 06151/9692444
ots Originaltext: Polizeipräsidium Südhessen
Digitale Pressemappe:
http://www.polizeipresse.de/p_story.htx?firmaid=4969
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Südhessen
Klappacher Straße 145
64285 Darmstadt
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: (06151) 969 2400
Fax: (06151) 969 2405
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 28.09.2010 - 08:31 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 264949
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-DA
Stadt:
Darmstadt
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 100 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Darmstadt :Überwachung des LKW-Verbotes zur Nachtzeit"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeipr (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).




