Polizei kündigt Beleuchtungsaktionen an Schulen an
(ots) - Rechtzeitig vor den
Herbstferien sollen mögliche Mängel an der Fahrradbeleuchtung von
Schülern entdeckt werden und bis nach den Herbstferien behoben sein
Die Beamtinnen und Beamten der Polizeiwache Nettetal wollen dafür
sorgen, dass die Schulkinder bis spätestens nach den Herbstferien mit
korrekt beleuchteten Fahrrädern sicher ihren Schulweg antreten.
Sie werden in der nächsten Woche, zwischen dem 4. und 8. Oktober, bei
ihren regelmäßigen Schulwegüberwachungen ganz besonders auf die
korrekte und funktionierende Beleuchtung der Fahhräder achten. Die
Schülerinnen und Schüler, die mit defekten Beleuchtungen unterwegs
sind, erhalten die Möglichkeit, die Räder bis nach den Herbstferien
reparieren zu lassen. Die Eltern werden durch einen Brief der Polizei
hierüber in Kenntnis gesetzt und gebeten, für die Beseitigung der
Mängel zu sorgen.
Nach den Herbstferien werden die Beamtinnen und Beamten den Erfolg
ihrer Aktion überprüfen, dann werden festgestellte Mängel allerdings
auch geahndet.
Die Aktionen werden an Schulen in Lobberich, Breyell, Kaldenkirchen,
Brüggen, Bracht und Niederkrüchten sowie Elmpt durchgeführt./ah
(1184)
Kreispolizeibehörde Viersen
- Leitungsstab / Pressestelle -
Antje Heymanns, KHK'in
E-Mail: Pressestelle.Viersen(at)polizei.nrw.de
Lindenstraße 50, 41747 Viersen
Tel.: 02162 / 377-1191
Fax: 02162 / 377-1199
Zentrale: 02162 / 377-0
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 28.09.2010 - 13:02 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 265148
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-VIE
Stadt:
Nettetal/Brüggen/Niederkrüchten
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 82 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Polizei kündigt Beleuchtungsaktionen an Schulen an"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Kreispolizeibeh (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).




