54. Internationalen Beleuchtungswochen:
Nordhessische Polizeiüberprüft Beleuchtungseinrichtungen an Fahrzeugen; Kfz-Betriebe bieten kostenlose Lichttests an
(ots) - Vom 1. bis 31. Oktober 2010 finden die 54.
Internationalen Kfz-Beleuchtungswochen statt. Während der Dauer der
Aktion überprüfen die Kfz-Werkstätten kostenlos die lichttechnischen
Einrichtungen von Kraftfahrzeugen. Im Hinblick auf die besondere
Bedeutung einer funktionierenden und richtig eingestellten
Beleuchtung für die Verkehrssicherheit, wird die nordhessische
Polizei während der Beleuchtungsaktion im Rahmen der
Verkehrsüberwachung verstärkt auf die Beleuchtungseinrichtungen der
Fahrzeuge im Verkehrsraum achten sowie bei Verkehrskontrollen die
Funktion und die richtige Einstellung der Beleuchtung überprüfen.
Im Herbst fallen die Blätter von den Bäumen, am Morgen ist mit
Frühnebel zu rechnen, die Regentage nehmen zu, die Tage werden immer
kürzer. Bedingungen, die den Straßenverkehr beeinträchtigen und die
in sich Gefahrenquellen bergen. Daher ist es in dieser Zeit besonders
wichtig, dass die Sicht eines jeden Fahrzeugführers bei solch
ungünstigen Witterungsbedingungen gewährleistet ist. Nicht zuletzt
sorgen dafür einwandfrei funktionierende technische Einrichtungen.
Damit sind nicht nur die an den Fahrzeugen vorgeschriebenen
Beleuchtungseinrichtungen, sondern auch intakte
Scheibenwischerblätter für eine freie Sicht aus dem Kraftfahrzeug
gemeint.
Oftmals verkennen viele Verkehrsteilnehmer die Gefahren, die sich
aus einer nicht ordnungsgemäß eingestellten Beleuchtungseinrichtung
für sich selbst aber auch für andere ergeben können. Neben einer
unzureichenden Ausleuchtung der Fahrbahn führen defekte oder falsch
eingestellte Scheinwerfer auch dazu, dass andere Verkehrsteilnehmer
geblendet oder das eigene Fahrzeug gar nicht oder zu spät
wahrgenommen wird. Im schlimmsten Fall führen solche Nachlässigkeiten
zu Unfällen, die mitunter schwere Folgen haben. Der Pflicht eines
jeden Kraftfahrzeugführers, vor Antritt einer Fahrt sein Fahrzeug auf
die Verkehrssicherheit zu checken - dazu zählt auch die Überprüfung
der Beleuchtungseinrichtungen - wird leider oftmals nicht
nachgekommen.
Laut Statistik passierten in Nordhessen im letzten Jahr rund ein
Drittel der tödlichen Verkehrsunfälle zur Dämmerung oder in der
Nachtzeit.
Aber auch das Fahren mit Nebelscheinwerfern, obwohl es aufgrund
noch ausreichender Sichtverhältnisse nicht zulässig ist, übt gerade
auf jüngere Fahrer einen besonderen Reiz aus. Der Gesetzgeber
schreibt hier vor, dass Nebelscheinwerfer nur bei erheblicher
Sichtbehinderungen (Sichtweite unter 100 m) durch Regen, Nebel oder
Schneefall in Betrieb genommen werden dürfen. Wer missbräuchlich
Nebelscheinwerfer benutzt, muss mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro
rechnen, da es durch die Nebellampen zu Beeinträchtigungen des
Gegenverkehrs kommen kann.
Nebelschlussleuchten dürfen sogar nur bei Sichtweiten unter 50 m
eingeschaltet werden. Dann darf aber auch nicht schneller als 50 km/h
gefahren werden. Ein Verstoß gegen diese Regelung wird ebenfalls mit
10 Euro Verwarnungsgeld geahndet.
Die nordhessische Polizei wird in den kommenden Wochen vermehrt
Beleuchtungskontrollen durchführen. Wer dabei mit seinem Fahrzeug
nicht auffallen und eine damit verbundene Verwarnung vermeiden
möchte, sollte jetzt handeln und das kostenlose Angebot der
Kfz-Werkstätten annehmen - für die eigene Sicherheit aber auch die
Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer.
Sabine Knöll
Kriminalhauptkommissarin 0561 - 910 1020
ots Originaltext: Polizeipräsidium Nordhessen
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Datum: 30.09.2010 - 15:36 Uhr
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