Nr: 0519 - LKW wiesen erhebliche Mängel auf
(ots) -
-
Ort: Bremen, Autobahn 1
Zeit: 11. Oktober 2010, 19.00 Uhr
Die Beamten der spezialisierten Verkehrsüberwachung stoppten am
gestrigen Abend zunächst einen Lastzug mit 39 Bullen an Bord,
gelenkt von einem 44 Jahre alten Fahrer aus dem Raum Cuxhaven. Bei
der Überprüfung des Fahrzeuges wurden erhebliche technische Mängel
festgestellt. So war die Zugdeichsel des Anhängers massiv verbogen
und das Kupplungsmaul erheblich beschädigt. Die Sicherheitsprüfung
war seit mehr als 4 Monaten abgelaufen. Außerdem bestand der
Verdacht, dass das Fahrzeug überladen war. Eine Wägung des Zuges
ergab ein Gewicht von 49 Tonnen, erlaubt sind maximal 40 Tonnen. Dem
Fahrer wurde die Weiterfahrt mit dem Zug untersagt, so dass zwei
weitere Lastzüge die Tiere übernehmen und zum Zielort bringen
mussten.
Kurz darauf wurde ein Sattelzug aus Cloppenburg kontrolliert. Dieses
Fahrzeug war mit Baumstämmen beladen. Eine Wägung ergab hier ein
Gewicht von mehr als 50 Tonnen. Den 43-jährigen Fahrer, dessen
Unternehmer, wie auch den Fahrer und Unternehmer des Viehtransporters
erwarten jetzt empfindliche Bußgelder und Punkte in Flensburg.
ots Originaltext: Pressestelle Polizei Bremen
Digitale Pressemappe:
http://www.polizeipresse.de/p_story.htx?firmaid=35235
Rückfragen bitte an:
Pressestelle Polizei Bremen
Ronald Walther
Telefon: 0421/362-12114/-115
Fax: 0421/362-3749
pressestelle(at)polizei.bremen.de
http://www.polizei.bremen.de
http://www.polizei-beratung.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 12.10.2010 - 11:08 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 273054
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-HB
Stadt:
Bremen
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 100 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Nr: 0519 - LKW wiesen erhebliche Mängel auf"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei Bremen (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).