(709/2010) Flyer zur Störaktion "Castor schottern" auch in Göttingen aufgetaucht - Ermittlungsverfahren eingeleitet
(ots) - GÖTTINGEN (jk) - Im Vorfeld des kommenden
Castor-Transportes sind jetzt auch in Göttingen Flyer und Aufkleber
aufgetaucht, die zum sog. "Castor schottern" im niedersächsischen
Wendland aufrufen.
Unter der gefährlichen und verbotenen Störaktion "Castor
schottern" ist das Entfernen bzw. Beschädigen des Gleisbettes zu
verstehen, auf dem der Bahntransport von atomaren Brennelementen
durchgeführt werden soll. Sie beinhaltet die Aufforderung, die
Castor-Schienen im Wendland für den Transport zu unterhöhlen.
Gegen Unterzeichner einer im Internet veröffentlichten Liste mit
gleicher Zielrichtung hat die Staatsanwaltschaft Lüneburg bereits
Ermittlungsverfahren wegen "Öffentlicher Aufforderung zu Straftaten"
gem. § 111 StGB eingeleitet.
Auch die in Göttingen aufgefundenen Flyer werden ein
strafrechtliches Ermittlungsverfahren nach sich ziehen. Nach
Bewertung der Staatsanwaltschaft Göttingen erfüllt bereits das
öffentliche Verteilen von Flyern und Aufklebern pp. mit der
Aufforderung "Castor schottern", das öffentliche Zeigen von Plakaten
und Transparenten gleichen Inhalts und auch die mündliche
Aufforderung den Tatbestand der "Öffentlichen Aufforderung zu
Straftaten" gem. § 111 StGB.
Das 4. Fachkommissariat des Zentralen Kriminaldienstes hat die
weiteren Ermittlungen aufgenommen.
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Datum: 22.10.2010 - 13:57 Uhr
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