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Bundesstraße 64 - Höhe Amelungsborn:

Mofa mit 92 km/h gemessen

- Bauartveränderungen vorgenommen -

ID: 288760

(ots) - Ein 41jähriger PKW-Fahrer aus Eschershausen war
schon sehr verwundert, als er am vergangenen Montagabend auf seiner
Fahrt auf der Bundesstraße 64 von Eschershausen in Richtung
Holzminden ein Zweirad vor sich bemerkte, das eine Geschwindigkeit
von annähernd 100 km/h erreichte. Immerhin war an dem Zweirad ein
Versicherungskennzeichen angebracht. Prompt löste bei der gefahrenen
Geschwindigkeit des Rollers in Höhe des Klosters Amelungsborn (70
km/h-Zone) auch die stationäre Geschwindigkeitsmessanlage aus. Da die
Anlage aber lediglich Frontfotos der gemessenen Fahrzeugführer
liefert und damit bei einem Zweirad kein Kennzeichen auf dem Bild
ablesbar und durch das Tragen eines Helmes auch der Fahrer kaum zu
identifizieren ist, war sich der Fahrer wohl relativ sicher, einem
Bußgeld entgehen zu können. Doch der Fahrer des Zweirades hatte
offensichtlich "die Rechnung ohne den Wirt", sprich in diesem Falle
ohne die Polizei gemacht. Zwar war es nach der Mitteilung des hinter
dem Zweirad herfahrenden PKW-Fahrers im Rahmen der Fahndung für die
Polizei nicht mehr möglich, den Fahrer und sein Fahrzeug am Montag zu
ermitteln und zu überprüfen, doch bereits am vergangenen Donnerstag,
04.11.2010, fiel der Fahrer am Nachmittag zwischen Lüerdissen und
Eschershausen einer Streifenwagenbesatzung erneut durch zu schnelles
Fahren mit Geschwindigkeiten von 80 bis 90 km/h auf. Nachdem der
Fahrer sich nunmehr mit seinem Fahrzeug einer intensiven Kontrolle
unterziehen musste, stellten die kontrollierenden Beamten fest, dass
es sich bei dem Roller der Marke Piaggio um ein Kleinkraftrad 45 km/h
handelt, welches aber zu einem Mofa 25km/h gedrosselt wurde. Nunmehr
besteht allerdings der Verdacht, dass das Mofa nachträglich wieder
"friesiert" wurde und durch diese Bauartveränderungen die völlig
unzulässigen Geschwindigkeiten erreichen konnte und damit u.a. auch




fahrerlaubnispflichtig wurde. Da der 50jährige Fahrer auch nicht im
Besitz eines Führerscheines ist, wird nunmehr gegen ihn wegen Fahrens
ohne Fahrerlaubnis und Erlöschen der Betriebserlaubnis ermittelt.
Das Zweirad wurde sichergestellt.




Rückfragen bitte an:

Polizei Hameln-Pyrmont/Holzminden
August-Wilhelm Winsmann
Telefon: (0 55 31) 9 58-1 22
Fax: (0 55 31) 9 58-1 50
E-Mail: auwi.winsmann(at)polizei.niedersachsen.de


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Datum: 07.11.2010 - 13:48 Uhr
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