101108.3 Kiel: Betrunkener Autofahrer bedrohte Polizeibeamte
(ots) - Mit einem besonders renitenten Autofahrer hatten es
Beamte des 1. Polizeireviers am Samstagabend zu tun. Als sie den
angetrunkenen Fahrzeugführer im Streifenwagen mit zur Dienststelle
nehme wollten, versuchte dieser, die Dienstwaffe des Beamten zu
ergreifen. Später bedrohte er die Beamten damit, dass er Mitglied im
Schützenverein sei und jederzeit an Waffen käme, um sich an ihnen zu
rächen.
Am Samstagabend, kurz nach 21 Uhr, bemerkten die Beamten auf der B
503, Höhe Holtenauer Hochbrücke, ein Fahrzeug, dass in
"Schlangenlinien" gelenkt wurde. Als die Beamten den 50 Jahre alten
Fahrzeugführer wenig später anhielten und kontrollierten, stellten
sie deutlichen Atemalkoholgeruch fest. Der Beschuldigte zeigte sich
vor Ort wenig kooperativ und sollte zwecks Entnahme einer Blutprobe
auf die Wache verbracht werden. Im Streifenwagen griff die Person
dann unvermittelt an das Waffenholster des Kollegen und versuchte,
die Waffe herauszuziehen. Der Beamte konnte diesen Angriff abwehren
und mit Unterstützung weiterer Kollegen gelang es dann, den
Fahrzeugführer zu fesseln und weiter zur Dienststelle zu verbringen.
Während der Blutprobenentnahme bedrohte er weiterhin die Kollegen,
unter anderem gab er an, dass er Sportschütze sei und richtige Waffen
besäße. Auf Grund der zahlreichen geäußerten Bedrohungen und der
Erkenntnis, dass der Beschuldigte im Besitz von Schusswaffen ist,
wurde im Anschluss noch die Wohnung des 50 Jahre alten Kielers
durchsucht.
Hier fanden die Beamten zahlreiche Sportschützenwaffen mit
dazugehöriger Munition. Ob sich alle Waffen legal im Besitz des
Beschuldigten befanden, ist noch zu prüfen.
Aus Gefahren abwehrenden Gründen stellten die Kollegen die Waffen
zunächst sicher. Sie fertigten einen Bericht an das zuständige
Ordnungsamt, damit dieses die Geeignetheit des Waffenbesitzers
überprüft.
Der Beschuldigte wird sich jetzt nicht nur wegen des Fahrens unter
Alkoholeinfluss, sondern auch wegen Widerstand gegen
Vollstreckungsbeamte, Bedrohung, Beleidigung und einen noch zu
prüfenden Verstoß gegen das Waffengesetz zu verantworten haben.
Bernd Triphahn
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Datum: 08.11.2010 - 13:31 Uhr
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