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Häusliche Gewalt - Ehemann der Wohnung verwiesen

ID: 290181

(ots) - Bad Münder - Am Dienstag 09.11.2010 gegen 21:30 Uhr
erschien eine 56-jährige Frau bei der Polizei in Bad Münder und
teilten den Beamten mit, dass ihr Ehemann soeben versucht habe sie im
Verlaufe eines Streits am Hals zu würgen. Außerdem habe er sie
mehrfach verbal bedroht.

Der Ehemann (56) wurde daraufhin durch die Einsatzbeamten des
Polizeikommissariats Bad Münder zu Hause aufgesucht. Nachdem er über
die Einleitung eines Strafverfahrens in Kenntnis gesetzt wurde,
sprachen ihm die Beamten eine Wegweisung aus der gemeinsamen Wohnung
für die Dauer von 14 Tagen aus.

Die Polizei kann eine Person aus ihrer Wohnung verweisen und ihr
das Betreten der Wohnung und deren unmittelbarer Umgebung für die
Dauer von höchstens 14 Tagen verbieten, wenn dies erforderlich ist,
um eine von dieser Person ausgehende gegenwärtige Gefahr für Leib
oder Leben von in derselben Wohnung lebenden Personen abzuwehren.
Hierdurch verschafft die Polizei, wie in diesem Fall, der Frau durch
die Platzverweisung des Täters den räumlichen und zeitlichen
Schutzraum, den sie benötigt, um möglichst ohne Beeinflussung und
Angst zur Ruhe zu kommen, professionelle Beratung einzuholen sowie
weitere Schritte aus der Gewalt, z. B. zivilrechtliche Schritte nach
dem Gewaltschutzgesetz, einzuleiten.

Opfer häuslicher Gewalt können sich rund um die Uhr an die
Beratungs- und Interventionsstelle des Landkreises Hameln-Pyrmont
(05151/405708) oder die Polizei (Notruf 110) wenden.

Gegen den Ehemann wird nun wegen Körperverletzung und Bedrohung
ermittelt.




Rückfragen bitte an:

Polizei Hameln-Pyrmont/Holzminden
Sachbereich Presse- und Öffentlichkeitsa
Dirk Barnert
Telefon: 05151/933-104
Fax: 05151/933-450
E-Mail: dirk.barnert(at)polizei.niedersachsen.de




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Datum: 10.11.2010 - 17:55 Uhr
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