Die Wasserschutzpolizei informiert - Reinigen von Sportbooten
(ots) - Es ist die Zeit die Boote aus dem Wasser zu
holen und ins Winterlager zu bringen.
Die hessische Wasserschutzpolizei weist darauf hin, dass das
Reinigen von Sportbooten an Land nur auf entsprechenden Waschplätzen
durchgeführt werden darf. D.h. auf befestigten Flächen mit
Kanalanschluss an die nächste Kläranlage oder einer entsprechenden
Abwassersammelanlage.
Beim Abwaschen der Boote entsteht Abwasser, das der nächsten
Abwasserreinigungsanlage zuzuführen ist, insbesondere bei vorhandenem
Antifoulinganstrich und dem Einsatz von Hochdruckreinigern.
Eine Zuwiderhandlung würde ein Ermittlungsverfahren wegen einer
Gewässerverunreinigung (§§ 324/326 StGB) oder Bodenverunreinigung
(§324 a StGB) nach sich ziehen.
Für Rückfragen stehen ihnen die örtlich zuständigen
Wasserschutzpolizeien gerne zur Verfügung.
Rückfragen bitte an:
Hessisches Bereitschaftspolizeipräsidium
Wiesbadener Straße 99
55252 Mainz-Kastel
Pressestelle
Telefon: 06134/602 - 6010 bis 6012
Fax: 06134/602-6019
http://www.polizei.hessen.de/internetzentral/broker.jsp?uMen=dcf70ee1
-825a-f6f8-6373-a91bbcb63046
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Datum: 19.11.2010 - 11:08 Uhr
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