Bundespolizei nimmt zwei per Haftbefehl gesuchte Personen in Hamburg fest -
(ots) - Bundespolizei nimmt zwei per Haftbefehl gesuchte
Personen in Hamburg fest -
Am 21.11.2010 gegen 03.00 Uhr kontrollierten Bundespolizisten
einen gebürtigen Hamburger im S-Bahnhaltepunkt Reeperbahn. Eine
fahndungsmäßige Überprüfung der Personalien ergab eine Ausschreibung
zur Festnahme. Seit Mai 2010 wurde der 31-Jährige mit zwei
Haftbefehlen gesucht. Der Verurteilte hat noch eine Freiheitsstrafe
von 90 Tagen wegen Diebstahls zu verbüßen. Bundespolizisten
veranlassten die Zuführung in die zuständige Haftanstalt.
Gegen 02.00 Uhr nahmen Bundespolizisten eine gesuchte Frau in
einer S-Bahn der Linie S1 im Hamburger Hauptbahnhof fest. Auch hier
ergab die Personalienüberprüfung eine Ausschreibung zur Festnahme.
Seit September 2010 wurde die 40-Jährige mit einen Haftbefehl wegen
Leistungserschleichungen (Fahren ohne Fahrschein)gesucht. Die
Gesuchte hat noch eine Freiheitsstrafe von 20 Tagen zu verbüßen. Auch
in diesem Fall veranlassten Bundespolizisten die Zuführung in die
zuständige Haftanstalt.
In beiden Fällen hatten sich die gesuchten Personen einer Ladung
zum Strafantritt nicht gestellt.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Hamburg
Jenfelder Allee 70a
22043 Hamburg
Pressesprecher
Rüdiger Carstens
Telefon: 040/66 99 505 503 o. Mobil 0172/4052 741
E-Mail: ruediger.carstens(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 21.11.2010 - 14:19 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 298122
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: BPOL-HH
Stadt:
Hamburg
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 177 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Bundespolizei nimmt zwei per Haftbefehl gesuchte Personen in Hamburg fest -"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundespolizeiinspektion Hamburg (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).