Rheinisch-Bergischer Kreis - Viele Verkehrsteilnehmer unter Drogen- und Alkoholeinfluss festgestellt
(ots) - Am vergangenen Wochenende
gingen der Kreispolizei eine Vielzahl von Autofahrern ins Netz, die
entweder unter Drogen- oder Alkoholeinfluss standen.
Neben zwei Fällen aus Bergisch Gladbach, die bereits am Wochenende
vermeldet wurden, wurden von Freitag (19.11.2010) bis zum heutigen
Montag (22.11.2010) noch einmal acht Drogenfahrten und sechs
Trunkenheitsfahrten dazu.
Im Einzelnen:
20.11., 07.25 Uhr, Odenthal, Altenberger-Dom-Straße, 36-jähriger
Kölner, Blutprobe, Sicherstellung des Führerscheins.
20.11., 22.15 Uhr, Bergisch Gladbach, Dolmannstraße, 27-Jähriger
aus Bergisch Gladbach, Blutprobe.
21.11., 18.35 Uhr, Overath, Hoffnungsthaler Straße, 34-jährige
Kölnerin, Blutprobe.
21.11., 19.10 Uhr, Rösrath, Rambrücken, 18-Jähriger aus Lohmar,
Blutprobe
21.11., 23.05 Uhr, Burscheid, Hauptstraße, 21-Jähriger aus
Burscheid, Blutprobe
21.11., 23.40 Uhr, Bergisch Gladbach, Lustheide, 39-Jähriger aus
Stolberg, Blutprobe
22.11., 01.25 Uhr, Bergisch Gladbach, Kölner Straße, 23-Jähriger
aus Köln, Blutprobe
22.11., 23.20 Uhr, Bergisch Gladbach, Vürfelser Kaule, 37-Jähriger
aus Bergisch Gladbach, Blutprobe
Trunkenheitsfahrten:
19.11., 18.55 Uhr, Odenthal, Am Steinhauser Busch, 49-jähriger
Kölner, Blutprobe, Sicherstellung Führerschein.
20.11., 21.45 Uhr, Overath, Kleinbalken, 44-jährige Overatherin,
Blutprobe (fuhr auch ohne Fahrerlaubnis).
20.11., 23.55 Uhr, Burscheid, Schulstraße, 72-jähriger
Burscheider, Blutprobe, Führerschein sichergestellt.
21.11., 10.10 Uhr, Bergisch Gladbach, Siebenmorgen, 58-Jähriger
aus Bergisch Gladbach, Blutprobe.
21.11., 11.10 Uhr, Bergisch Gladbach, Katterbachstraße,
22-Jähriger aus Wiehl, Alcotest.
22.11., 00.05 Uhr, Overath, Olper Straße, 59-Jähriger aus Overath,
Alcotest.
Die Kreispolizei wird auch in der nun beginnenden
Vorweihnachtszeit die Kontrollen aufrechterhalten und noch
verstärken. Im Zusammenhang mit den anstehenden Weihnachtsfeiern
raten wir dringend dazu Fahrgemeinschaften zu bilden oder den
öffentlichen Nahverkehr zu nutzen; in jedem Fall aber das eigene Auto
nach Alkohol- oder Drogenkonsum stehenzulassen. Viele Arbeitnehmer
sind beruflich dringend auf den Führerschein angewiesen und sollten
den Entzug der Fahrerlaubnis nicht riskieren. Die Folgen gehen oft
weit über die Höhe der Geldbuße oder -strafe hinaus.
Pressestelle
Polizei Rheinisch-Bergischer Kreis
51465 Bergisch Gladbach
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Datum: 22.11.2010 - 09:49 Uhr
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