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Bundespolizei informiert zur Regionalligabegegnung

Vfb Lübeck - Holstein Kiel am 27.11.2010 in Lübeck



- Verbot der Mitnahme von Glasflaschen in Zügen -

ID: 303157

(ots) - Die Bundespolizeiinspektion Kiel setzt bei Einsätzen
anlässlich von Fußballspielen auf vorbeugende Maßnahmen. So auch bei
der am kommenden Wochenende stattfinden Begegnung VfB Lübeck gegen
Holstein Kiel, zu der zahlreiche Fans mit Zügen der Deutschen Bahn AG
nach Lübeck anreisen werden.

Für jedes Fußballspiel wird eine ausführliche Bewertung der
polizeilichen Informationen erstellt. Hier fließen neben aktuellen
Erkenntnissen auch Ergebnisse aus Analysen der vergangenen
Fußballbegegnungen mit ein.

Vor dem Hintergrund der vg. Spielbegegnung wird Bahnreisenden aus
Sicherheitsgründen die Mitnahme von Glasflaschen in Zügen untersagt.
Dieses Verbot gilt per Allgemeinverfügung der Bundespolizei für alle
Personen, die die Zugverbindungen (einschließlich des Sonderzuges)
von Kiel nach Lübeck am 27.11.2010 in der Zeit von 08:00 bis 13:00
Uhr sowie in der Gegenrichtung von 16:00 bis 19:00 Uhr nutzen.

Das Verbot ist erforderlich, da in der Vergangenheit
alkoholisierte Fußballfans erhebliche Straftaten begangen haben.
Hierbei wurden wiederholt Glasflaschen auf Polizeibeamte und andere
Fangruppen geworfen. Die Einhaltung des Verbotes wird durch Beamte
der Bundespolizei überwacht. Dazu kann die Bundespolizei in den Zügen
sowie auf den Abfahrts- und Zusteigebahnhöfen lageangepasst
Personenkontrollen und Identitätsüberprüfungen durchführen und
mitgeführtes Gepäck durchsuchen. Bei Verstößen gegen die
Allgemeinverfügung können ein Platzverweis durch die Bundespolizei
oder der Ausschluss von der Beförderung durch das
Eisenbahnverkehrsunternehmen drohen. Durch diese Maßnahmen soll eine
Gefährdung des Bahnverkehrs bzw. Bahnreisender und die Begehung von
Straftaten verhindert werden. Bahnreisende werden gebeten,
rechtzeitig vor Abfahrt der Züge an den entsprechenden Bahnhöfen zu




erscheinen und Verständnis für die notwendigen polizeilichen
Maßnahmen aufzubringen.

Die Bundespolizei bedankt sich auf diesem Wege bei den
Fußballvereinen für die Zusammenarbeit und wünscht allen Fußballfans
eine gute Hin- und Rückreise zum bzw. vom Spiel ihrer Mannschaft -
gewaltfrei und ohne Krawall.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Kiel
Pressesprecher
Gerhard Stelke
Telefon: 0431 98 071 119
mobil : 0171 24 72 898
E-Mail: gerhard.stelke(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de

Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt nimmt als Bundesbehörde ihre
Aufgaben in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern sowie in Nord-
und Ostsee und anlassbezogen darüber hinaus wahr.


Dazu sind ihr als operative Dienststellen die
Bundespolizeiinspektionen in Flensburg, Kiel, Rostock, Stralsund und
Pasewalk sowie die Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung
Rostock und eine Mobile Kontroll- und Überwachungseinheit
unterstellt. Mit den Bundespolizeiinspektionen See in Neustadt in
Holstein, Warnemünde und Cuxhaven verfügt sie als einzige
Bundespolizeidirektion über eine maritime Einsatzkomponente
"Bundespolizei See", um die Seegrenze in der Nord- und Ostsee
(Schengen-Außengrenze) zu überwachen.


Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt beschäftigt insgesamt ca.
2600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, darunter Polizeibeamte,
Verwaltungsbeamte und Tarifbeschäftigte.
Auf Grundlage des Bundespolizeigesetzes und anderer Gesetze nimmt sie
umfangreiche und vielfältige Aufgaben wahr.

Dazu gehören insbesondere:
-
der grenzpolizeiliche Schutz des Bundesgebietes,
- die bahnpolizeilichen Aufgaben
- die grenzpolizeilichen, schifffahrtspolizeilichen und
umweltpolizeilichen Aufgaben in Nord- und Ostsee.


Weitere Informationen zur Bundespolizei und zur
Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt erhalten Sie unter
www.bundespolizei.de.

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Datum: 25.11.2010 - 10:05 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kiel



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