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101126.1 Kiel: Sicherheit durch Sichtbarkeit

ID: 304079

(ots) - Radfahren bei Dunkelheit - Hinweise der
Polizeidirektion Kiel

In der Zeit von Januar bis Oktober dieses Jahres ereigneten sich
313 Verkehrsunfälle an denen Radfahrer beteiligt waren. Im Vorjahr
waren es im Vergleichszeitraum 366. Bei den Unfällen wurden 326
Personen verletzt, ein Fahrradfahrer erlitt tödliche Verletzungen.

In der dunklen Jahreszeit kommt es morgens und abends oft zu
gefährlichen Situationen im Straßenverkehr, wenn Radfahrer ohne
ausreichende Beleuchtung unterwegs sind. Um diese Verkehrsteilnehmer
rechtzeitig zu erkennen und unnötigen Gefahren vorzubeugen, ist
folgende Ausrüstung vorgeschrieben:

-Scheinwerfer -Weißer Reflektor vorn - dieser kann in den
Scheinwerfer integriert sein -Rotes Rücklicht -Roter
Großflächenrückstrahler -Roter Rückstrahler -Dynamo -Vier gelbe
Pedalrückstrahler -Vier gelbe Speichenrückstrahler ( oder
reflektierende Reifen )

Darüber hinaus verbessert helle und reflektierende Kleidung die
Sichtbarkeit auch am Tage. Die Polizeidirektion Kiel appelliert an
Radfahrer und besonders an die Eltern von Rad fahrenden Kindern die
vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen auch schon während der
Dämmerung zu benutzen!

Stefan Kalinowski / Tanja Emmen

In der Anlage an diese Meldung befindet sich ein Bild eines
vorschriftsmäßig ausgerüsteten Fahrrades.




Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Kiel
Stabsstelle/Öffentlichkeitsarbeit
Gartenstraße 7, 24103 Kiel

Tel. +49 (0) 431 160 - 2010 bis 2012
Fax +49 (0) 431 160 - 2019
Mobil +49 (0) 171 30 38 40 5
E-Mail: Pressestelle.Kiel.PD(at)polizei.landsh.de




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Datum: 26.11.2010 - 10:15 Uhr
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