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Neumünster - Verhalten am Unfallort

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(ots) - 101128-3-pdnms Verhalten am Unfallort

Neumünster. Winterzeit und glatte Straßen - wenn es dann zu einem
Unfall kommt, dann sind es hoffentlich meist Sachschäden. Die Beamten
des Polizei-Autobahnreviers registrieren in jüngster Vergangenheit
Unfälle auf der Autobahn, nach denen sich Unfallbeteiligte - gerade
wenn sie allein beteiligt sind und zum Beispiel gegen eine
Schutzplanken rutschten - unmittelbar vom Unfallort entfernen, um
sich dann später von einem anderen Aufenthaltsort bei der Polizei zu
melden. Oft kann der genaue Unfallort nicht mehr benannt werden, was
die nachträgliche Unfallaufnahme und damit auch die
Schadensregulierung erschwert.

Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass
Unfallbeteiligte so lange am Ort warten müssen, bis die Feststellung
ihrer Person, ihres Fahrzeuges und die Art ihrer Beteiligung geklärt
sind. Dabei ist ihnen zuzumuten, eine angemessene Zeit zu warten. Auf
der Autobahn bedeutet das, das Eintreffen der Polizei abzuwarten.
Dazu sollte man sich zur eigenen Sicherheit möglichst hinter die
Außenschutzplanke begeben. Melden Sie den Unfall sofort der Polizei.
Nutzen Sie den Ruf 110. Denken Sie aber auch an die Absicherung der
Unfallstelle!

Sönke Hinrichs




Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Neumünster
Pressestelle

Telefon: 04321-945 2222




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Datum: 28.11.2010 - 12:54 Uhr
Sprache: Deutsch
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