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Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vor einer Schulklasse -

Bundespolizei nimmt zwei Männer vorläufig fest -

ID: 304719

(ots) - Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger
Organisationen vor einer Schulklasse - Bundespolizei nimmt zwei
Männer vorläufig fest -

Nach jetzigem Sachstand Bundespolizei zeigten zwei alkoholisierte
Männer (27,30) im Hamburger Hauptbahnhof gegenüber einer am Bahnsteig
wartenden Schulklasse aus Bremen mehrfach eine verfassungswidrige
Grußform durch Anheben des rechten Armes. Weiterhin riefen beide
Beschuldigten verfassungswidrige Parolen.

Ein Schüler informierte die Bundespolizei; beide Männer wurden
noch im Hauptbahnhof vorläufig festgenommen. Nach Zuführung der
Hamburger zum Bundespolizeirevier ergab ein durchgeführter
Atemalkoholtest folgende Werte:

- Beschuldigter 1 (27): 2,56 Promille -
- Beschuldigter 2 (30): 1,69 Promille -

Bundespolizisten leiteten Strafverfahren (Verwenden von
Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) gegen die
Beschuldigten aus Hamburg-Jenfeld ein.

Hinweis: Bei den 12 Schülern (Jugendliche) handelt es sich um
eine Schulklasse aus Achim, die sich in Begleitung eines Lehrers (47)
befanden. Durch die schnelle Informationsweitergabe der Beteiligten
an die Bundespolizei, konnten die Tatverdächtigen umgehend vorläufig
festgenommen werden.

Für Beobachtungen oder Hinweise zu Straftaten / Gefahren können
Reisende die kostenfreie Servicenummer der Bundespolizei bundesweit
nutzen:

- Tel.: 0800 6 888 000 (24 Stunden erreichbar) -




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Hamburg
Jenfelder Allee 70a
22043 Hamburg
Pressesprecher
Rüdiger Carstens
Telefon: 040/66 99 505 503 o. Mobil 0172/4052 741
E-Mail: ruediger.carstens(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de




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Datum: 28.11.2010 - 16:08 Uhr
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