Kurios: Polizeiliche Fortbildung und dieÄnderung des Bürokratieabbaugesetzes
(ots) - Ausbildung, Fort- und Weiterbildung haben bei der
Polizei einen hohen Stellenwert. So hat jeder Polizist, jede
Polizistin die Pflicht, sich stets auf dem Laufenden zu halten.
Das macht er auch und freut sich, wenn alles klar, ohne wenn und
aber niedergeschrieben ist.
Das ist nicht immer so und oft sehr mühsam, wie etwa bei der alten
Ausführung zur Winterreifenpflicht oder, wie aktuell, beim
nachfolgenden Beispiel, das zur Verinnerlichung auf dem Schreibtisch
landete:
das "Gesetz zur Änderung des Bürokratieabbaugesetzes". Darin heißt es
im Artikel 1
Dem § 5 wird folgender neuer Absatz angefügt:
(3) § 2 Nummer 1 Buchstabe a Satz 1, § 2 Nummer 2 und § 2 Nummer 5
treten mit Ablauf des 31.12.2010 außer Kraft. § 2 Nummer 1 Buchstabe
a Satz 2 und Buchstabe b treten mit Ablauf des 31.12.2011 außer
Kraft. Im Übrigen tritt dieses Gesetz mit Ablauf des 31.12.2012 außer
Kraft. Für Verwaltungsakte, die vor dem Außerkrafttreten der
jeweili-gen Vorschriften dieses Gesetzes dem jeweiligen Adressaten
bekannt gegeben worden sind und die nicht in einem Fachgesetz fort
gelten, findet das Gesetz weiterhin Anwendung."
Ja, nee, is klar...
--Paul Kemen--
Polizei Aachen - Pressestelle
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Datum: 30.11.2010 - 10:44 Uhr
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