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Initiative bringt neue Perspektiven für die Kommunen

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(ots) - Künftig soll für die Genehmigungsfähigkeit
eines kommunalen Haushaltssicherungskonzeptes auch ein längerer
Zeitraum als die bisherigen vier Jahre ausreichen, forderte
Kommunalminister Ralf Jäger heute (30.11.) in Düsseldorf. "Das ist
notwendig und sinnvoll, damit die 137 Nothaushaltskommunen so schnell
wie möglich zu rechtsgültigen Haushalten kommen können", betonte
Jäger. Eine entsprechende Gesetzesinitiative zur Änderung des
Gemeindehaushaltsrechtes werden die Koalitionsfraktionen am kommenden
Freitag in den Landtag einbringen.

"Damit geht NRW den gleichen Weg wie die anderen Flächenländer
auch", stellte der Minister fest. Es werde ein Rechtszustand
hergestellt, wie er heute schon in den meisten unionsgeführten
Ländern wie Niedersachsen und Hessen gelte.

"Derzeit könnten Nothaushaltskommunen zum Beispiel nur
ausnahmsweise energetisch sanieren, selbst wenn sich diese
Investition innerhalb kurzer Zeit rechnet. "Da Kommunen rechtlich
nicht verpflichtet sind, eine moderne energiesparende Heizungsanlage
einzubauen, darf eine Nothaushaltskommune solche Baumaßnahme auch
nicht durchführen", erläuterte der Kommunalminister. Gleiches gelte
zum Beispiel auch für die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf
LED-Technik. Zwar stünden einer solchen Umrüstung schon nach wenigen
Jahren Einsparungen bei den Stromkosten in gleicher Höhe gegenüber,
dennoch seien solche Investitionen einer Nothaushaltskommune
rechtlich oftmals nicht erlaubt.

Auch im Bereich des Personals ist eine Nothaushaltskommune heute
nicht wettbewerbsfähig: So kann sie beispielsweise Feuerwehrleute
nicht befördern, obwohl diese Beförderungen den städtischen Haushalt
nur mit wenigen Tausend Euro belasten. Stattdessen muss sie zusehen,
wie diese Beschäftigten in andere Kommunen abwandern, die befördern




dürfen.

Die geplante Gesetzesänderung sei alles andere als ein Freibrief
für mehr Verschuldung. Jäger verspricht sich vielmehr einen neuen
Motivationsschub für die Kommunalpolitiker in den
Nothaushaltskommunen: "Wenn der Rat an dem Ziel festhält, den eigenen
Haushalt zum frühestens möglichen Zeitpunkt auszugleichen, wird er
künftig viele Gestaltungsmöglichkeiten haben, die ihm derzeit
verwehrt sind."

Wie weit dieser Spielraum konkret geht, wird jede
Nothaushaltskommune mit ihrer Aufsichtsbehörde abstimmen müssen. "Die
Aufsichtsbehörden werden bei der Genehmigung von
Haushaltssicherungskonzepten sehr genau darauf achten, dass keine
'Bürgermeister-Denkmäler' gebaut werden", ist sich Jäger sicher.












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Datum: 30.11.2010 - 11:17 Uhr
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