Verständliche Erläuterung: Neue "Winterreifenpflicht 2010"
(ots) - Gerade im
Zusammenhang mit den der-zeitigen Witterungsbedingungen in der Region
kam immer wieder die Frage auf: "Was macht das neue Gesetz zur
Winterreifenpflicht? Was ist anders? Was ist neu? Was darf ich für
Reifen fahren? Muss ich als Niederländer oder Belgier auch in
Deutschland mit Winterreifen fahren?
Die Erfahrung hat gezeigt, dass fast jedes Gesetz einer
Erläuterung bedarf. Darum haben die Verkehrsexperten der Aachener
Polizei eine solche als Richtschnur für die Verkehrsteilnehmer
herausgegeben.
Erst einmal muss festgestellt werden, dass es keine Pflicht gibt,
ein Auto auf Winterreifen umzurüsten! Als Beispiel diene der rüstige
Rentner, der sich sagt, bei Winterwetter fahre ich keinen Meter; ich
lasse mein Auto mit den Sommerreifen in der Garage stehen.
Fährt er aber z. B. bei Glatteis zur Apotheke und holt seiner Frau
dort ein Medikament, muss er auf Winterreifen umgerüstet haben.
Das neue Gesetz ist also keine Ausrüstungsvorschrift. Es ist eine
Verhaltensvorschrift. Das Gesetz schreibt vor, wann ich Winterreifen
aufgezogen haben muss und wann ich nicht mehr mit normalen Reifen
fahren darf.
Man kann von einem situationsbedingten Fahrverbot sprechen.
Nämlich dann, wenn es schneit, glatt ist ...eben winterlich, muss ich
Winterreifen aufgezogen haben.
Dies gilt für alle Autofahrer, die die deutschen Straßen benutzen,
also auch für unsere ausländischen Freunde wie z.B. die Niederländer,
auch wenn sie vielleicht nur kurz zu uns zum Einkaufen kommen. Die
neue Verordnung, die am 01.12.2010 in Kraft treten soll, schreibt
vor, dass ein Kraftfahrzeug bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch,
Eis oder Reifglätte nur mit M + S - Reifen oder mit Reifen, die das
Symbol einer Schneeflocke tragen, gefahren werden darf.
Für Auto- und LKW-Fahrer gilt dann:
Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte zählen
nach
Angaben des Deutschen Wetterdienstes zu den winterlichen
Wetterverhältnissen. Bei solchen Wetterverhältnissen kann bei
Verwendung
von Sommerreifen die Sicherheit des Straßenverkehrs beeinträchtigt
werden.
Einen festgelegten Zeitraum für eine Winterreifenpflicht (z.B. von
Oktober bis
April) wird es nicht geben. Die Wetterverhältnisse in Deutschland
sind dafür zu
unterschiedlich.
Die Vorschrift stellt klar, dass ausschließlich das Fahren mit
Winterreifen
vorgeschrieben ist. Wer sein Fahrzeug bei Schnee und Eis mit
Sommerreifen
lediglich parkt, muss keine Konsequenzen fürchten.
Als Winterreifen gelten alle M+S-Reifen. Auch Ganzjahresreifen
fallen
darunter.
Im Handel erhältliche Winterreifen sind mit einem M+S-Symbol
gekennzeichnet, teilweise auch in Verbindung mit dem Bergpiktogramm
mit
Schneeflocke (Alpine Symbol).
M+S-Reifen sind Reifen, bei denen das Profil der Lauffläche und
die Struktur
so konzipiert sind, dass sie vor allem auf Matsch und frischem oder
schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als
normale
Reifen.
Alle Verstöße gegen die neue Verordnung stellen eine
Ordnungswidrigkeit dar; der
geringste Verstoß ist mit 40 € Bußgeld bedroht. Aufgrund der
Spezialregelungen
kann ein Verstoß aber deutlich teurer werden. Verursacht z.B. ein Lkw
über 3,5 t
ohne "Winterreifen" auf der Antriebsache einen Verkehrsunfall mit
Sachschaden, sind
140 € fällig.
Natürlich wird die Aachener Polizei auf die Einhaltung der
Vorschrift achten. Gezielt kon-trollieren wird sie jedoch nicht. In
der Region haben die Autofahrer bereits sehr eifrig auf Winterreifen
umgerüstet. Dennoch geht der Appell der Ordnungshüter an die
Autofahrer, die noch nicht umgerüstet haben und bei den derzeitigen
Witterungsverhältnissen mit "Schluppen" unterwegs sind.
--Paul Kemen--
Polizei Aachen - Pressestelle
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Datum: 30.11.2010 - 16:21 Uhr
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