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Polizei Holzminden klärt auf:

Verschärfte Winterreifenpflicht ab 04.12.2010

ID: 309205

(ots) - "Die Neuregelungen über die Winterreifenpflicht
haben den einen oder anderen Verkehrsteilnehmer doch etwas
verunsichert", unterstreicht Siegfried Kaiser, Verkehrssachbearbeiter
beim Polizeikommissariat Holzminden, die Notwendigkeit, auf diesem
Wege auf die jüngsten Änderungen der Winterreifenpflicht hinzuweisen.
Deswegen klärt er über die am häufigsten gestellten Fragen auf:

Warum die Änderungen?

Die Änderungen der an sich schon bestehenden Winterreifenpflicht
war durch ein Urteil des Oberlandesgerichtes Oldenburg vom Juli
dieses Jahres notwendig geworden, weil die bisherigen Regelungen zu
unklar waren und nicht eindeutig dem Verfassungsgrundsatz des
Bestimmtheitsgebotes entsprachen.

Wann müssen Winterreifen gefahren werden?

Mit Wirkung vom 04.12.2010 hat der Gesetzgeber nunmehr ergänzend
festgelegt, dass bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- und
Reifglätte, nur so genannte "Matsch- und Schnee"-Reifen (M+S) benutzt
werden dürfen. Im Handel erhältliche Winterreifen sind mit einem
M+S-Symbol gekennzeichnet, teilweise in Verbindung mit dem
Bergpiktogramm mit Schneeflocke (Alpine-Symbol). Auch so genannte
Ganzjahresreifen oder Allwetterreifen, die als solche mit dem
M+S-Symbol gekennzeichnet sind, gelten als Winterreifen im Sinne der
Verordnung. Einen festgelegten Zeitraum für eine Winterreifenpflicht
gibt es nicht, sondern das Erfordernis richtet sich ausschließlich
nach der Fahrbahnbeschaffenheit (wie oben beschrieben).

Für wen gilt die Winterreifenpflicht?

Für PKW, Motorräder und LKW; Für schwerere Nutzfahrzeuge wie Busse
und LKW der Fahrzeugklassen "M2 und M3 sowie N2 und N3" reichen
Winterräder auf den Antriebsachsen. Land- und forstwirtschaftliche
Nutzfahrzeuge sind von der Winterreifenpflicht ausgenommen, da die
Bereifung wegen des grobstolligen Profils bei winterlichen




Wetterverhältnissen ausreichend Sicherheit bietet. Wie tief muss das
Reifenprofil sein? Vorgeschrieben sind mindestens 1,6 Millimeter. Der
ADAC empfiehlt jedoch mindestens vier Millimeter, weil der Halt eines
Autos damit bei Schnee und Matsch besser ist.

Welche Bußgelder drohen?

Wer bei entsprechenden Fahrbahnverhältnissen noch mit Sommerreifen
unterwegs ist, muss künftig mit 40,-- EUR doppelt so viel Bußgeld
zahlen wie bisher. Bei Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer werden
80,-- EUR gegenüber bisher 40,-- EUR fällig

Werden jetzt gezielt Reifenkontrollen durchgeführt?

Dazu der Leiter des Einsatz- und Streifendienstes, Erster
Polizeihauptkommissar August- Wilhelm Winsmann:
"Reifen-Sonderkontrollen haben wir derzeit im Landkreis Holzminden
nicht geplant! Aber jeder Verkehrsteilnehmer muss damit rechnen, dass
im Zuge ganz normaler Kontrollen bei winterlichen
Straßenverhältnissen selbstverständlich auch die Bereifung mit in die
Überprüfung einbezogen wird."




Rückfragen bitte an:

Polizei Hameln-Pyrmont/Holzminden
August-Wilhelm Winsmann
Telefon: (0 55 31) 9 58-1 22
Fax: (0 55 31) 9 58-1 50
E-Mail: auwi.winsmann(at)polizei.niedersachsen.de


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Datum: 06.12.2010 - 14:22 Uhr
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