Bad Arolsen-Mengeringhausen - Schon wieder Einbruch in Baumarkt
(ots) - In der vergangenen Nacht war nun bereits zum
dritten Mal innerhalb von sechzehn Tagen ein Baumarkt an der
Landstraße in Mengeringhausen Ziel eines Einbruches. Ein bisher
unbekannter Täter überstieg den Zaun und machte sich sofort an einer
Glasschiebetür zu schaffen, die aber den Einbruchbemühungen Stand
hielt. Anschließend bemächtigte sich der Einbrecher eines Radladers
und drückte damit ein Rolltor ein. In dem dahinterliegenden
Zwischenlager war jedoch Endstation, weitere Türen in die
Verkaufsräume konnte der Dieb nicht öffnen. Der Gesamtschaden beträgt
diesmal mehrere tausend Euro, die genaue Schadenshöhe konnte von dem
Geschädigten noch nicht beziffert werden.
Hinweise bitte an die Polizeistation Bad Arolsen, Tel.
05691-9799-0; oder jede andere Polizeidienststelle.
Dirk Virnich,
Polizeioberkommissar
ots Originaltext: Polizeipräsidium Nordhessen
Digitale Pressemappe:
http://www.polizeipresse.de/p_story.htx?firmaid=44150
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Nordhessen
Polizeidirektion Waldeck-Frankenberg
Pommernstr. 41
34497 Korbach
Pressestelle
Telefon: 05631/971 160 oder -161
Fax: 05631/971 165
E-Mail: pp-poea-korbach-ast.ppnh(at)polizei.hessen.de
http://www.polizei.hessen.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
(Bild des Schlüssels im Download)"> Ungeahnte Konsequenzen für Eltern und die Zukunft der Jugendlichen" alt=" Frisieren von Motorrollern -
Ungeahnte Konsequenzen für Eltern und die Zukunft der Jugendlichen">
Datum: 14.12.2010 - 16:09 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 314212
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-KB
Stadt:
Korbach
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 182 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Bad Arolsen-Mengeringhausen - Schon wieder Einbruch in Baumarkt"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei Korbach (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).