101220.2 Kiel: Nach dem ungeklärten Tötungsdelikt der 18-jährigen Gabriele Stender aus dem Jahr 1984, hat die Mordkommission Kiel weit über 150 Speichelproben genommen. (Folgemeldung zu 100924.1)
(ots) - Gabriele Stender wurde im Februar 1984 Opfer eines
Sexualmordes. Der Täter missbrauchte die damals 18-Jährige und
erdrosselte sie mit einem Schal. Schüler fanden ihre Leiche neun Tage
nach ihrem Verschwinden in einer Fichtenschonung nahe Weddelbrook bei
Bad Bramstedt.
Nach der ermittelten DNA-Spur, hat die Mordkommission bislang über
150 Speichelproben nehmen können, die zurzeit von der Rechtsmedizin
Kiel untersucht werden.
Auf Grund der langen Zeit, die zwischen der Tat und der Entdeckung
der neuen DNA-Spur liegt, gestalten sich die Ermittlungen schwierig
und langwierig. Viele der damals im Bereich wohnhaften Personen sind
verzogen, haben andere Namen oder sind verstorben. In diesen Fällen
werden länderübergreifend Ermittlungsersuchen gestellt oder ein
DNA-Profil von Angehörigen der Verstorbenen rekonstruiert.
Die bislang aufgesuchten Personen zeigten sich größtenteils
verständnisvoll und hilfsbereit. Vielen ist die Tat auch nach 26
Jahren noch sehr präsent. Die Anteilnahme im Hinblick auf die
Familienangehörigen von Gabriele Stender ist enorm. Diese befinden
sich in einer schwierigen Zeit, das Vergangene ist gegenwärtiger denn
je und die Hoffnung den Täter doch noch zu identifizieren wechselt
mit dem Bangen, dass eine neue Spur keinen Treffer bringt.
Die Teams der Mordkommission sind weiterhin optimistisch. Mord
verjährt nicht und ein Ende der Ermittlungen wird es erst geben, wenn
der Täter gefasst ist. Der Optimismus wird durch viele neue Hinweise
bestätigt, die neue und interessante Ansätze bringen. Bei Befragungen
gaben sich unter Anderem Frauen zu erkennen, die damals ebenfalls
Opfer sexueller Übergriffe geworden waren, jedoch keine Anzeige
erstatteten.
In diesem Zusammenhang bittet die Mordkommission Frauen, die in
den Jahren vor oder nach der Tat ebenfalls Opfer von sexuellen
Übergriffen im Bereich des Tatortes und/oder im Umfeld der Diskothek
KUTSCHE geworden sind und diese Taten bislang nicht angezeigt haben,
sich mit den Ermittlern in Verbindung zu setzen.
Für sachdienliche Hinweise, die zur Aufklärung der Tat und zur
Ergreifung des Täters führen, hat die Staatsanwaltschaft Kiel eine
Belohnung in Höhe von 1.500 Euro ausgelobt. Die Familie des Opfers
hat diese auf 3.000 Euro aufgestockt.
Tanja Emmen
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Datum: 20.12.2010 - 14:57 Uhr
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