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LKA-Kriminaltechnik auf international höchstem Niveau

ID: 326439

(ots) - Das Landeskriminalamt NRW hat jetzt ein
Qualitätssiegel für seine kompetente kriminaltechnische Arbeit
erhalten. In modernsten und leistungsfähigen Laboren und
Untersuchungseinrichtungen werden erfolgreich Spuren gesichert und
mit wissenschaftlichen Gutachten Beweisketten schlüssig untermauert.
Die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) in Berlin hat das
Kriminalwissenschaftliche und -technische Institut (KTI) nach der
entsprechenden DIN-Norm DIN EN ISO/IEC 17025:2005 für sein
Qualitätsmanagement und die Zuverlässigkeit von wesentlichen
Untersuchungsverfahren in acht Prüfbereichen zertifiziert. "Dies
unterstreicht die hohe Qualität, mit der die Wissenschaftler und
Mitarbeiter des LKA ihre Untersuchungen durchführen. Sie sorgen
dafür, dass Täter ermittelt und anschließend verurteilt werden
können", sagte Innenminister Ralf Jäger heute (13. Januar) in
Düsseldorf.

Die Leistungsbilanz des KTI kann sich sehen lassen: 200
Beschäftigte, davon mehr als 140 hoch qualifizierte Wissenschaftler,
Sachverständige und Assistenten bearbeiteten im vergangenen Jahr
mehr als 35.000 Anträge. Dabei wurden fast 90.000 Spurenträger
untersucht und 34.148 Gutachten erstellt. Dafür werden rund 100
Labore mit modernster Technik genutzt. "Das LKA ist eine
unverzichtbare Säule bei der Verbrechensbekämpfung in NRW", betonte
Jäger.

Die Bandbreite der möglichen Untersuchungsverfahren ist groß. Sie
reicht von der Sicherung von Fingerabdrücken mit physikalischen und
chemischen Mitteln bis hin zu DNA-Analysen oder der Untersuchung von
Schmauchspuren am Rasterelektronenmikroskop. Bei Beweismitteln mit
mehreren Spuren führen die Wissenschaftler in einem abgestimmten
Prozess unterschiedliche Prüfungen hintereinander durch.

"Die hoch spezialisierten technischen Verfahren in der




Kriminaltechnik helfen, selbst komplizierte Zusammenhänge zu
durchleuchten. Sie kommen vor allem dort zum Einsatz, wo nur mit
hochempfindlichen Geräten und sensiblen Instrumenten beweisdienliche
Partikel aufgefunden und Indizien bewertet werden können", sagte der
Innenminister. So werden im Prüfbereich Daktyloskopie mit
physikalischen und chemischen Mitteln auch Fingerabdrücke auf
saugfähigen Untergründen wie zum Beispiel Holz sichtbar gemacht und
ausgewertet, um sie anschließend mit der Fingerabdruckdatei
abzugleichen.

Im vergangenen Jahr wurden 700 differenzierte Untersuchungen
durchgeführt und erfolgreich Fingerabdrücke gesichert. Von den rund
10.000 Abgleichen von Fingerabdrücken mit der Datei des BKA konnten
23 Prozent, sprich: rund 2.300 Personen, ermittelt werden, die
bereits mindestens einmal erkennungsdienstlich erfasst worden sind.

Ein Fingerabdruck führte beispielsweise bei dem Doppelmord an
einem Geschwisterpaar zu den Tätern. Der Junge wurde bereits nach
wenigen Tagen tot aufgefunden, das Mädchen eine Woche später.
Fingerspuren auf dem Klebeband, mit dem das Mädchen gefesselt worden
war, führten zu einem Tatverdächtigen. Auf Grund einer weiteren
Fingerspur konnte ein Mittäter überführt werden. Beide wurden zu
lebenslanger Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt.

Im Prüfbereich Bodenkunde werden anhand winzigster Partikel, die
beispielsweise an Schuhen oder der Kleidung gefunden wurden,
nachgewiesen, ob sich ein Verdächtiger überhaupt am Tatort
aufgehalten hat. Vergleichende Bodenproben geben mitunter den
ausschlaggebenden Hinweis in einem Ermittlungsverfahren. So auch bei
einem 50-jährigen Einbrecher aus dem Rheinland. Er war nach einem
Einbruch in ein Krankenhaus festgenommen worden und behauptete aber
steif und fest, niemals am Tatort gewesen zu sein. Da weder
Fingerabdrücke noch DNA-Spuren sichergestellt werden konnten, wurde
bei dem KTI eine vergleichende Untersuchung von Bodenproben in
Auftrag gegeben.

Die LKA-Spezialisten wiesen innerhalb einer Woche nach, dass der
Verdächtige tatsächlich am Einbruchsort gewesen war. Die Bodenproben
an der Kleidung und die Anhaftungen an den Schuhen stimmten zu 100
Prozent mit den Vergleichsproben überein, die die Polizei unterhalb
des Einstiegfensters genommen hatte. Im Jahr 2010 wurden 37
Untersuchungen an Erdspuren vorgenommen und zeitintensive Gutachten
erstellt.

Im Prüfbereich für Schussspuren kommen regelmäßig die drei
Rasterelektronenmikroskope des KTI zum Einsatz. Bei Kapitalverbrechen
mit einem Schusswechsel aus mehreren Schusswaffen, wie bei dem
Sechsfach-Mord in Duisburg, laufen die Analysegeräte mitunter Tag und
Nacht, um durch die chemische Zusammensetzung des Schmauchs die
spezielle Munitionsserie zu ermitteln und bestimmten Tätern
zuzuordnen.

Ein anderer Fall ist ein spektakulärer Dreifach-Mord in einer
Anwaltskanzlei im Kölner Raum. Ein damals 45-jährigen Mann hatte sich
Zugang zu einer Rechtsanwaltskanzlei verschafft, wo er den
61-jährigen Anwalt, dessen 53-jährige Frau und die 26-jährige Tochter
zuerst in das Wartezimmer dirigiert hatte, um sie dort zu fesseln und
anschließend mit einer Schrottflinte regelrecht hinzurichten. Mittels
der Untersuchung der Schmauchspuren konnte der Mann eindeutig als
Schütze identifiziert werden, während eine jüngere Mittäterin selber
nicht geschossen hat. Durch die Untersuchung der Schmauchspuren
konnte außerdem die Entfernung des Schützen von seinen Opfern
festgestellt werden. Im vergangenen Jahr wurden von den zuständigen
Sachverständigen 154 Gutachten in diesem Bereich erfolgreich
abgeschlossen.

Die aktuelle Akkreditierung bezieht sich auf folgende
Untersuchungsbereiche:
• Die Untersuchung von Schmauchspuren
• Die qualitative Dampfraumanalyse im Prüfbereich Brand
• Die teilautomatisierte Typisierung von Speichelproben im
Prüfbereich DNA-Analytik
• Die vergleichende Untersuchung von Bodenproben
• Die Echtheitsuntersuchung von Urkunden
• Die Feststellung von Bewegungsenergien von Geschossen
• Die Sichtbarmachung und Sicherung von daktyloskopischen Spuren
(Fingerabdrücken) auf unterschiedlichen Oberflächen.
• Vergleichende Untersuchung textiler Mikrospuren

"Durch die jetzt vorliegende Urkunde über die erfolgreiche
Akkreditierung sind solche Ergebnisse und Gutachten des KTI auch
international als gerichtsverwertbar anerkannt", erklärte der
Innenminister.




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Datum: 13.01.2011 - 10:14 Uhr
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