Um Ausreden nicht verlegen
(ots) - Samstagnacht kontrollierten Beamte der
Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf auf der BAB 4 einen AUDI. Die
Kontrolle ergab schließlich, dass die amtlichen Kennzeichen zu einem
noch zugelassenen Mercedes Benz gehörten. Der deutsche Fahrer und
dessen polnische Begleiterin wurden aufgefordert, sich auszuweisen
sowie den Fahrzeugschein auszuhändigen. Gültige Personaldokumente
konnten die beiden zwar vorweisen, jedoch suchte der Fahrer
vergeblich nach Führerschein und Fahrzeugschein. Er kam zum dem
Schluss, dass er seine Dokumentenmappe nur zu Hause vergessen haben
könne. Nach der Überprüfung seiner Angaben wurde der Fahrer mit dem
Ergebnis der Recherche konfrontiert. Demnach war gegen ihn eine
Fahrerlaubnissperre bis Anfang Februar verhangen worden. Der Verstoß
gegen das Straßenverkehrsgesetz wurde angezeigt ("Fahren ohne
Fahrerlaubnis"). Für das falsche Kennzeichen an seinem Auto hatte er
ebenfalls eine Erklärung: der Mercedes sei auf ihn zugelassen und
stehe gerade in der Werkstatt, da habe er also die
Mercedes-Kennzeichen an seinen Audi geschraubt, so der 36-Jährige.
Die "Kennzeichen-Nummer" kostete den Mann weitere zwei Strafanzeigen,
nämlich wegen Urkundenfälschung und wegen des Fahrens ohne
Pflichtversicherung. Das Autobahnpolizeirevier Bautzen übernahm den
Sachverhalt.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf
Kathleen Kalbe
Telefon: 03581 - 3626 - 651
E-Mail: bpoli.ludwigsdorf.presse(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 17.01.2011 - 15:01 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 327863
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: BPOLI LUD
Stadt:
Görlitz
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 68 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Um Ausreden nicht verlegen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).