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Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen -

Bundespolizei leitet Strafverfahren ein-

ID: 329185

(ots) - Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger
Organisationen - Bundespolizei leitet Strafverfahren ein-

Am 19.01.2011 gegen 19.00 Uhr zeigte ein Mann (27) im Hamburger
Hauptbahnhof gegenüber eingesetzten Bundespolizisten und
Sicherheitsdienstmitarbeitern der DB eine verfassungswidrige Grußform
durch Anheben des rechten Armes. Nach jetzigem Sachstand der
Bundespolizei schlug der Hamburger zuvor auf eine Scheibe einer am
Bahnsteig 1 stehenden S-Bahn ein. Durch das Einschlagen wurde die
Scheibe erheblich beschädigt. Sicherheitsdienstmitarbeiter
beobachteten den Vorfall und informierten die Bundespolizei. Nach
Zuführung des Beschuldigten zum Bundespolizeirevier am Hauptbahnhof
ergab ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,57
Promille. Bundespolizisten leiteten entsprechende Strafverfahren
(Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen,
Sachbeschädigung) gegen den Beschuldigten ein. Nach Abschluss der
bundespolizeilichen Maßnahmen konnte der 27-Jährige das
Bundespolizeirevier wieder verlassen.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Hamburg
Jenfelder Allee 70a
22043 Hamburg
Pressesprecher
Rüdiger Carstens
Mobil 0172/4052 741
E-Mail: ruediger.carstens(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de




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Datum: 20.01.2011 - 17:36 Uhr
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