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Bald wieder mehr Mitbestimmung für über 600.000 Beschäftigte im öffentlichen Dienst

ID: 334638

(ots) - Die Mitbestimmung der über 600.000
Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in NRW soll umfangreich
ausgebaut und modernisiert werden. Einen entsprechenden
Gesetzesentwurf zur Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes
(LPVG) hat die NRW-Landesregierung in ihrer heutigen (25.01.)
Kabinettsitzung beschlossen. "Die Regierung Kraft steht für eine neue
Kultur der Mitbestimmung und des gegenseitigen Vertrauens", sagte
Innenminister Ralf Jäger in Düsseldorf.

Die frühere Landesregierung hatte 2007 die Mitbestimmung im
öffentlichen Dienst stark eingeschränkt. Mit der LPVG-Novelle soll in
Zukunft das Miteinander in den Behörden zwischen den
Interessenvertretungen der Beschäftigten und den öffentlichen
Arbeitgebern gestärkt werden. "Wir wollen NRW wieder bundesweit zum
Mitbestimmungsland Nummer Eins machen", betonte Jäger.

"Früher als sonst bei Gesetzesinitiativen üblich sind wir in einen
Dialog mit den Verbänden eingetreten und haben sie auf diese Weise in
die Entscheidungsprozesse einbezogen", sagte der Innenminister. Im
Mai soll das Änderungsgesetz in den Landtag eingebracht werden. In
der Zwischenzeit können alle Verbände während der offiziellen
Anhörung weitere Vorschläge in die Diskussion über ein modernes und
zeitgemäßes NRW-Personalvertretungsrecht einbringen.

Bei der Novellierung des LPVG stehen folgende drei Ziele im Fokus:

1.Stärkung der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen den
Interessenvertretungen der Beschäftigten und den öffentlichen
Arbeitgebern,
2.Verbesserung der Rahmenbedingungen der Personalratstätigkeit,
erweiterte Mitbestimmung und Mitwirkung sowie
3.Ausbau der Mitbestimmungsrechte der Personalvertretung zum Schutz
der Beschäftigten.

"Mit dem neuen LPVG soll ein Gesamtwerk entstehen, das den
Anforderungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und den




Behördenleitungen gerecht wird", sagte Jäger.

So sollen zum Beispiel die Leiter von Dienstellen verpflichtet
werden, den jeweiligen Personalrat bei Vierteljahresgesprächen über
Haushaltsplanung und wirtschaftliche Entwicklung zu informieren.
Außerdem kann zukünftig die Frist für eine Erörterung zwischen
Behördenleitung und Personalrat bei komplexen Sach- und Rechtsfragen
im gegenseitigen Einvernehmen verlängert werden.

Auch sollen aufgrund der geplanten deutlichen Ausweitung der
Personalratstätigkeit die Anzahl der Freistellungen für die örtlichen
Personalräte durch Anpassung der Freistellungsstaffel angehoben
werden. Bisher wurde in Dienststellen von 100 bis zu 300
Beschäftigten nur ein Mitglied für gerade einmal zwölf Stunden in der
Woche freigestellt. Nunmehr ist in Behörden bereits ab 200
Beschäftigten eine volle Freistellung vorgesehen.

Außerdem soll die Mitbestimmung des Personalrates bei
Veränderungen oder Beendigungen von Beschäftigungsverhältnissen
wiedereingeführt werden: Das würde sowohl für die Verlängerung von
Probezeiten, ordentlichen Kündigungen oder vorzeitigen Versetzungen
in den Ruhestand sowie für Umsetzungen innerhalb einer Dienststelle
für die Dauer von mehr als drei Monaten gelten.

Muss eine Registraturangestellte dauerhaft Aufgaben in der
Poststelle übernehmen, um dort Personalengpässe auszugleichen,
unterliegt diese Maßnahme bisher nicht der Mitbestimmung des
Personalrates. Künftig soll auch der Schutz der Beschäftigten für
interne Arbeitsplatzwechsel gestärkt werden, indem der Personalrat
auch über Umsetzungen mitzubestimmen hat, die nicht mit einem Wechsel
des Dienstortes verbunden sind.

Erstmals soll es ein Mitbestimmungsrecht des Personalrates bei
wichtigen Organisationsentscheidungen der Dienststelle geben etwa bei
der Einführung der Telearbeit.

Den Entwurf des Änderungsgesetzes des LPVG finden Sie unter
http://www.mik.nrw.de.
Einen entsprechenden Gesetzesentwurf zur Änderung des
Landespersonalvertretungsgesetzes (LPVG) hat die NRW-Landesregierung
in ihrer heutigen (25.01.) Kabinettsitzung beschlossen. "Die
Regierung Kraft steht für eine neue Kultur der Mitbestimmung und des
gegenseitigen Vertrauens", sagte Innenminister Ralf Jäger in
Düsseldorf.

Die frühere Landesregierung hatte 2007 die Mitbestimmung im
öffentlichen Dienst stark eingeschränkt. Mit der LPVG-Novelle soll in
Zukunft das Miteinander in den Behörden zwischen den
Interessenvertretungen der Beschäftigten und den öffentlichen
Arbeitgebern gestärkt werden. "Wir wollen NRW wieder bundesweit zum
Mitbestimmungsland Nummer Eins machen", betonte Jäger.

"Früher als sonst bei Gesetzesinitiativen üblich sind wir in einen
Dialog mit den Verbänden eingetreten und haben sie auf diese Weise in
die Entscheidungsprozesse einbezogen", sagte der Innenminister. Im
Mai soll das Änderungsgesetz in den Landtag eingebracht werden. In
der Zwischenzeit können alle Verbände während der offiziellen
Anhörung weitere Vorschläge in die Diskussion über ein modernes und
zeitgemäßes NRW-Personalvertretungsrecht einbringen.

Bei der Novellierung des LPVG stehen folgende drei Ziele im Fokus:

1. Stärkung der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen den
Interessenvertretungen der Beschäftigten und den öffentlichen
Arbeitgebern,
2. Verbesserung der Rahmenbedingungen der Personalratstätigkeit,
erweiterte Mitbestimmung und Mitwirkung sowie
3. Ausbau der Mitbestimmungsrechte der Personalvertretung zum Schutz
der Beschäftigten.

"Mit dem neuen LPVG soll ein Gesamtwerk entstehen, das den
Anforderungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und den
Behördenleitungen gerecht wird", sagte Jäger.

So sollen zum Beispiel die Leiter von Dienstellen verpflichtet
werden, den jeweiligen Personalrat bei Vierteljahresgesprächen über
Haushaltsplanung und wirtschaftliche Entwicklung zu informieren.
Außerdem kann zukünftig die Frist für eine Erörterung zwischen
Behördenleitung und Personalrat bei komplexen Sach- und Rechtsfragen
im gegenseitigen Einvernehmen verlängert werden.

Auch sollen aufgrund der geplanten deutlichen Ausweitung der
Personalratstätigkeit die Anzahl der Freistellungen für die örtlichen
Personalräte durch Anpassung der Freistellungsstaffel angehoben
werden. Bisher wurde in Dienststellen von 100 bis zu 300
Beschäftigten nur ein Mitglied für gerade einmal zwölf Stunden in der
Woche freigestellt. Nunmehr ist in Behörden bereits ab 200
Beschäftigten eine volle Freistellung vorgesehen.

Außerdem soll die Mitbestimmung des Personalrates bei
Veränderungen oder Beendigungen von Beschäftigungsverhältnissen
wiedereingeführt werden: Das würde sowohl für die Verlängerung von
Probezeiten, ordentlichen Kündigungen oder vorzeitigen Versetzungen
in den Ruhestand sowie für Umsetzungen innerhalb einer Dienststelle
für die Dauer von mehr als drei Monaten gelten.

Muss eine Registraturangestellte dauerhaft Aufgaben in der
Poststelle übernehmen, um dort Personalengpässe auszugleichen,
unterliegt diese Maßnahme bisher nicht der Mitbestimmung des
Personalrates. Künftig soll auch der Schutz der Beschäftigten für
interne Arbeitsplatzwechsel gestärkt werden, indem der Personalrat
auch über Umsetzungen mitzubestimmen hat, die nicht mit einem Wechsel
des Dienstortes verbunden sind.

Erstmals soll es ein Mitbestimmungsrecht des Personalrates bei
wichtigen Organisationsentscheidungen der Dienststelle geben etwa bei
der Einführung der Telearbeit.

Den Entwurf des Änderungsgesetzes des LPVG finden Sie unter
http://www.mik.nrw.de.




Innenministerium NRW
Pressestelle
Haroldstr. 5
40213 Düsseldorf

Tel.: 0211/871-2300
Fax: 0211/871-2500

pressestelle(at)im.nrw.de

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Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 25.01.2011 - 16:26 Uhr
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Ansprechpartner: Innenministerium
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Düsseldorf



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