Auch Karneval (1): Mitschlagen und an nix erinnern
(ots) - Auch wenn die typischen
Karnevalseinsätze wie Randale, Schlägereien und Körperverletzungen in
diesem Jahr weniger waren, spielte heftiger Alkoholkonsum die
Hauptrolle bei vielen Auseinandersetzungen.
Oftmals konnten die Beamten weder den Grund der Prügelei noch die
Rolle unter den angetrunkenen Delinquenten ausmachen. Dann fand
oftmals folgende Formulierung in der Strafanzeige ihren Niederschlag:
"Der Beschuldigte konnte weder Angaben zum Tatgeschehen machen,
noch konnte er sich an den Grund der Schlägerei erinnern. Er stand
erheblich unter Alkoholeinfluss. Seine Aussprache war lallend, der
Satzbau zusammenhanglos. Er wurde von seiner Ehefrau gestützt.
Allerdings konnte auch sie aus ähnlichen Gründen nicht zur Aufklärung
des Sachverhaltes beitragen..."
Alaaf!
--Paul Kemen--
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Datum: 04.03.2011 - 12:58 Uhr
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