Wermelskirchen - Fahren unter Alkoholeinfluss
(ots) - Am Sonntag (20.03.2011) gegen 03:29 Uhr
wurde eine 20jährige Wermelskirchenerin mit ihrem Pkw in der
Wermelskirchener Innenstadt im Rahmen einer allgemeinen
Verkehrskontrolle angehalten und überprüft. Hierbei wurde
festgestellt, dass sie unter dem Einfluss von alkoholischen Getränken
stand.
Da die junge Frau das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte
und somit der 0,0 Promille Grenze unterlag, wurde sie zwecks
Durchführung eines gerichtsverwertbaren Atemalkoholtests der
Polizeiwache Wermelskirchen zugeführt. Da dieser Test positiv
verlief, wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen sie
eingeleitet und ihr die Weiterfahrt mit ihrem Pkw untersagt.
Kurze Zeit später kehrte die junge Frau zu ihrem Pkw zurück und
fuhr erneut los.
Die 20jährige wurde daraufhin von Polizeibeamten mit ihrem Pkw an
ihrer Wohnschrift angetroffen, von wo aus sie ein weiteres Mal zwecks
Durchführung eines gerichtsverwertbaren Atemalkoholtests der
Polizeiwache zugeführt wurde. Da dieser Test ebenfalls positiv
verlief, wurde ein weiteres Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen die
Wermelskirchenerin eingeleitet. (sg+)
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Rheinisch-Bergischer Kreis
Tel: 02202 205 211
FAX: 02202 205 283
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Datum: 20.03.2011 - 07:21 Uhr
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