Sicher Fahren und Transportieren mit land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen - Ankündigung vermehrter Kontrollen der Polizei im Schwalm-Eder-Kreis
(ots) - Pressemitteilung der Polizeidirektion Schwalm-Eder
vom 23.03.2011
Sicher Fahren und Transportieren mit land- und
forstwirtschaftlichen Fahrzeugen - Ankündigung vermehrter Kontrollen
der Polizei im Schwalm-Eder-Kreis
Das Frühjahr steht vor der Tür und damit sind auch wieder vermehrt
land- und/oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge (LoF) auf den Straßen
unterwegs. Nicht jeder dieser Fahrzeugführer ist mit den
umfangreichen Vorschriften der StVO (Straßenverkehrsordnung), FZV
(Fahrzeugzulassungsverordnung), StVG (Straßenverkehrsgesetz), FEV
(Fahrerlaubnisverordnung) vertraut. Hierbei kommt es dann vielmals zu
Verstößen, die oftmals hätten vermieden werden können und nicht
selten eine Straftat darstellen.
"Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"
Es wird auch immer wieder festgestellt, dass die LoF
zweckentfremdet genutzt werden. Zum Beispiel bei
Brauchtumsveranstaltungen, "Nachbarschaftshilfen" bei der Holzernte
oder auch Beförderungen gegen Entgelt. Auch hier befindet man sich
schnell im Bereich des Strafgesetzbuches mit zum Teil weitreichenden
Folgen, insbesondere wenn es zu Unfällen kommt. Es handelt sich nicht
um ein Kavaliersdelikt! Dies gilt nicht nur für den Fahrzeugführer
sondern auch für den Fahrzeughalter (Halterverantwortlichkeit).
Im Einzelnen kommen in Betracht:
-Fahren ohne Fahrerlaubnis/Zulassen des Fahrens ohne
Fahrerlaubnis -Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Verstößen
gegen die Fahrzeugzulassungsverordnung, u.v.m.
Jeder Eigentümer/Halter und Führer eines land- und
forstwirtschaftlichen Fahrzeugs sollte mit den Bestimmungen der
einschlägigen Verordnungen und Gesetze vertraut sein. Insbesondere zu
beachten sind:
- Zweckbindung, Einsatz in der Land- und Forstwirtschaft
- Geeignetheit des Fahrzeugführers
- Kenntnisse/Umfang/Berechtigungen der Führerscheinklassen
- zulassungsfreie/zulassungspflichtige Anhänger
- Wiederholungskennzeichen an Anhängern
- Typengenehmigung Anhänger
- Geschwindigkeitsschilder an Anhängern
- Ladungssicherung, Abmessungen, Gesamtgewicht
- Anhänger im LoF Betrieb benötigen immer eine EG Typgenehmigung,
früher Betriebserlaubnis (BE).
Die Aufzählung ist nicht abschließend.
In den kommenden Wochen wird die Polizei im Schwalm-Eder-Kreis
vermehrt Kontrollen von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen
durchführen. Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der Polizeistationen Homberg (Tel.: 05681/7740), Fritzlar
(Tel.: 05622/99660), Melsungen (Tel.: 05661/70890), Schwalmstadt
(Tel.: 06691/9430) und auch der Regionale Verkehrsdienst der
Polizeidirektion Schwalm-Eder in Homberg (Tel.: 05681/7740) gern zur
Verfügung!
Empfehlenswert sind aber auch die Kontaktaufnahmen mit der land-
und forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft Hessen,
Rheinland-Pfalz und Saarland, Luisenstraße 12 in 34119 Kassel, ihrem
zuständigen Kreisbauernband oder Ihrer Versicherung.
Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Giesa, KHK
ots Originaltext: Polizeipräsidium Nordhessen
Digitale Pressemappe:
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Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Nordhessen
Polizeidirektion Schwalm-Eder
August-Vilmar-Str. 20
34576 Homberg
Pressestelle
Telefon: 05681/774 130
E-Mail: pp-poea-homberg-ast.ppnh(at)polizei.hessen.de
Polizeipräsidium Nordhessen
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Datum: 23.03.2011 - 11:27 Uhr
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