Gegen das Aufenthaltsgesetz verstoßen
(ots) - Zwei Moldauerinnen (36, 38) sind am Freitagabend,
ein Ukrainer (35) sowie eine Ukrainerin (36) am Sonntagmorgen auf der
Autobahn aus polnischen Reisebussen "gefischt" worden. Zunächst
schienen die Visa der Frauen und des Mannes in Ordnung zu sein.
Später jedoch stellte sich heraus, dass diese erschlichen waren. Aus
dem ursprünglichen Reiseziel Italien bzw. Stuttgart wurde nun
unfreiwillig Polen - die vier wurden nämlich dorthin zurückgeschoben.
Ebenfalls nach Polen ist ein 36-jähriger Serbe zurückgeschoben
worden. Ihn hatte eine Streife am Samstagmorgen in Görlitz entdeckt.
Gemeinsam mit einem türkischen Begleiter war er zuvor mit einem Pkw
über die Stadtbrücke nach Deutschland gelangt. Die genaue Überprüfung
seines Visums ergab, dass er damit nicht einreisen durfte.
Nicht nach Polen, dafür aber nach Frankreich, geht nun die Fahrt
für einen Ukrainer. Der Mann kam ursprünglich aus Spanien, wo er sich
seit 2009 aufhielt, wollte nun zurück in die Heimat - das allerdings
alles ohne gültige Dokumente! Die Bundespolizei ordnete die
Zurückschiebung an. Bis alle Details mit den französischen Behörden
geklärt sind, bleiben die Fenster für den 49-Jährigen vergittert.
Weil er mit knapp 500 Stangen unversteuerten, ukrainischen
Zigaretten angetroffen wurde, endete für einen 50-jährigen
ukrainischen Landsmann die Reise an der Autobahn in Ludwigsdorf.
Schließlich war für den Mann das so genannte Reiserecht (Schengener
Durchführungsübereinkommen) erloschen - denn wer schmuggelt, der
verstößt auch gegen die öffentliche Ordnung und Sicherheit. Die
Glimmstängel sind sichergestellt und an den Zoll übergeben worden,
der Schmuggler musste zurück nach Polen.
In allen fünf Fällen wurde Anzeige wegen des Verstoßes gegen das
Aufenthaltsgesetz erstattet.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf
Michael Engler
Telefon: 03581 - 3626 - 628
E-Mail: bpoli.ludwigsdorf.presse(at)polizei.bund.de
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Datum: 28.03.2011 - 15:13 Uhr
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