Geesthacht - alkoholisiert gegen Findlinge gefahren
(ots) - Kreis Herzogtum Lauenburg/ 31.03.2011,
Donnerstag
Heute Morgen, gegen 01.30 Uhr befuhr ein 23-jähriger Mann aus
Winsen/Luhe mit seinem blauen Honda Accord die Steglitzer Straße in
Geesthacht in Richtung Innenstadt. In einer Linkskurve fuhr der junge
Mann geradeaus auf einen Verbindungsweg zur Dünenstraße. Hierbei
übersah er offensichtlich die dort zur Begrenzung abgestellten
Findlinge und fuhr sich zwischen zwei großen Steinen fest. Der Honda
Accord wurde dabei so schwer beschädigt, dass dieser nicht mehr
fahrbereit war. Der Unfallfahrer verständigt selbstständig einen
Abschleppdienst für sein Fahrzeug. Von dem Unfall hatte bis dahin
niemand etwas mitbekommen. Beamte der Polizei Geesthacht bemerkten im
Rahmen ihrer Streifenfahrt die Bergungsarbeiten des Abschleppers und
sahen dort nach dem "Rechten". Im Verlauf der Überprüfung stellten
die Beamten bei dem Fahrer des Honda Accord Atemalkoholgeruch fest.
Der Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,82 Promille. Daraufhin
durfte der Abschlepper seine Arbeit fortsetzten. Bei dem 23-jährigen
ordneten die Beamten jedoch die Entnahme einer Blutprobe an. Ein
Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs wurde
eingeleitet. Jetzt droht dem Unfallfahrer der Entzug seiner
Fahrerlaubnis. Die Höhe des entstanden Sachschadens ist noch nicht
bekannt.
Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Ratzeburg
PD Ratzeburg, Pressestelle
Holger Meier
Telefon: 04541-809 2021
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 31.03.2011 - 11:52 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 376942
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-RZ
Stadt:
Ratzeburg
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 60 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Geesthacht - alkoholisiert gegen Findlinge gefahren"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeidirektion Ratzeburg (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).